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Hubmann Vreni · Nationalrat · 2007-06-07

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-07

Wortprotokoll

Wir erinnern uns alle an den grossen Schweizer Sigi Feigel, der vor einigen Monaten verstorben ist. Er hat viel getan für unser Land. An einer Gedenkfeier wurde berichtet, dass Sigi Feigels Vater lange Jahre in einer Innerschweizer Gemeinde wohnte. Als er sich dort einbürgern lassen wollte, wurde sein Gesuch ohne Begründung abgelehnt. Ein befreundeter Dorfbewohner sagte ihm: "Als Jude werden Sie in unserem katholischen Dorf nie eine Chance haben, eingebürgert zu werden." Nach einem Wohnsitzwechsel und weiteren Jahren des Wartens wurde Sigi Feigels Vater dann schliesslich doch noch Schweizer.

Es gibt sie heute noch, diese Herrenmenschenmentalität gewisser Schweizer Stimmberechtigter. Noch heute verweigern sie die Einbürgerung von Personen, die alle Bedingungen erfüllen und oft sogar in der Schweiz aufgewachsen sind. Noch heute sagen Stimmberechtigte Nein, weil ihnen das Herkunftsland oder die Religion der Einbürgerungswilligen nicht passt. Damit verletzen sie die Grundrechte dieser Menschen. Es ist reine Willkür. Und genau dieser Herrenmenschenmentalität öffnet die Volksinitiative der SVP ein Scheunentor.

Alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die in diesem Saal vereidigt worden sind, haben versprochen oder sogar geschworen, die Verfassung zu beachten und zu respektieren. Niemand in diesem Saal wird deshalb die Volksinitiative der SVP unterstützen können, denn sie verletzt die Bundesverfassung. Einer der Experten, die wir zu einer Anhörung eingeladen hatten, sagte uns: "Sie können die Initiative zwar dem Volk vorlegen, aber Sie werden sie nachher nicht umsetzen können. Sie verstösst gegen die wesentlichen Grundrechte der Bundesverfassung, gegen die EMRK und gegen Völkerrecht." Über eine Initiative abstimmen zu lassen, die nicht umgesetzt werden kann, ist Unsinn. Ich werde deshalb dem Antrag der Minderheit Schelbert zustimmen, gerade auch aus Respekt vor den Stimmberechtigten. Sie haben das Recht zu wissen, worüber sie abstimmen.

Der Kanton Obwalden hat schmerzlich erfahren müssen, was es heisst, verfassungswidrige Gesetze gutzuheissen. Von einem Tag auf den anderen fehlt jetzt die gesetzliche Grundlage, und die Steuern müssen per Notrecht erhoben werden. Dass Gemeinden abschliessend über Einbürgerungen entscheiden, lehnen wir ab, besonders auch deshalb, weil abgelehnte Einbürgerungswillige keine Beschwerdemöglichkeit haben.

Die parlamentarische Initiative Pfisterer Thomas hat demgegenüber entscheidende Vorteile. Die Kantone legen das Einbürgerungsverfahren fest. Sie garantieren auch die Überprüfung von Beschwerden durch ein Gericht. Ablehnende Entscheide sind nur möglich, wenn vor der Abstimmung ein begründeter Antrag auf Ablehnung vorliegt. Der abgelehnte Bewerber oder die abgelehnte Bewerberin hat die Möglichkeit, eine Beschwerde zu machen. Damit ist die parlamentarische Initiative Pfisterer ein Bekenntnis zum Rechtsstaat. Deshalb werde ich das Eintreten auf diese Initiative unterstützen. In einem Rechtsstaat ist kein Platz für Willkür, für Verletzung der Privatsphäre oder für Diskriminierungen. Wir haben versprochen oder sogar geschworen, die Verfassung zu beachten und zu respektieren. Heute schlägt die Stunde der Wahrheit.