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Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · 2007-06-07

Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-07

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion lehnt die Initiative der SVP ab und stimmt der Vorlage des Ständerates als indirektem Gegenvorschlag zu.

Die Schweiz versteht sich zu Recht als direktdemokratisches Land. Sie sieht sich aber auch als Rechtsstaat und den allgemeinen Grund- und Menschenrechten verpflichtet. Zu den Grundrechten gehört auch das Diskriminierungsverbot. Niemand soll aufgrund seiner Rasse, Ethnie, Herkunft oder Hautfarbe diskriminiert werden. Der Einbürgerungsentscheid ist ein hoheitlicher Akt des Staates, egal ob es sich um eine Gemeinde, einen Kanton oder die Eidgenossenschaft handelt. Von jeder Staatsgewalt darf und soll verlangt werden, dass sie ihre Entscheide im Rahmen von Gesetz und Verfassung trifft. Die Frage, ob ein Staatsakt die Verfassung verletzt, kann nur beurteilt werden, wenn die Gründe für den Entscheid vorliegen. Ein negativer Einbürgerungsentscheid soll deshalb begründet werden, weil sonst der Willkür und der Diskriminierung Tür und Tor geöffnet ist.

Man versetze sich auch in die Lage eines Gesuchstellers, der einen unbegründeten negativen Entscheid bekommt. Wie soll er sich verbessern? Liegt es am Akzent seiner Sprache, sind seine Kinder negativ aufgefallen, oder liegt es etwa an seiner Hautfarbe oder seiner Herkunft? Das sind Fragen, die er nie schlüssig beantworten kann, auf die er aber unbedingt Antworten braucht, um später mehr Chancen zu haben. [PAGE 752]

Die SVP will mit ihrer Initiative explizit in der Verfassung zulassen, dass Gemeinwesen bewusst oder unbewusst diskriminierende Entscheide betreffend Einbürgerungen treffen dürfen. Sie lässt es absichtlich zu, dass Menschen nach ihrer Hautfarbe, Rasse oder Ethnie beurteilt werden. Eine solche Verfassungsbestimmung kann die CVP-Fraktion nicht unterstützen.

Die Vorlage des Ständerates löst das Problem der demokratischen Einbürgerungen und der Verfassungsmässigkeit der Einbürgerungsentscheide in befriedigender Weise. Sie lässt auch weiterhin Gemeindeversammlungen über die Einbürgerungen entscheiden, verlangt aber eine Begründung, die dann von einem kantonalen Gericht überprüft werden kann.

Die CVP-Fraktion lehnt die Einbürgerungs-Initiative der SVP ab und unterstützt die Vorlage des Ständerates.