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Heim Bea · Nationalrat · 2007-06-07

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-07

Wortprotokoll

Die Initiative "für demokratische Einbürgerungen" ist nun wirklich ein klassisches Beispiel populistischer Politik. Sie ist populistisch in einem sehr problematischen Sinne, indem man den Volkswillen bemüht und nicht transparent macht, nicht offenlegt, was man durchaus schon bei der Lancierung der Initiative wusste:

1. Sie ist nicht umsetzbar.

2. Sie verletzt Grundrechtsgarantien, das Diskriminierungs- und das Willkürverbot.

3. Sie ist rechtsstaatlich mehr als fragwürdig.

Meine Damen und Herren der Rechten, wo bleibt da der Respekt vor den Volksrechten? Diese Initiative ist mit Sicherheit alles andere als darauf ausgerichtet, Probleme der Gesellschaft zu entschärfen oder gar zu lösen. Vielmehr ist sie ganz offensichtlich nur Mittel zum Zweck. Die Verabsolutierung des Volkswillens auf Gemeindeebene ist nichts anderes als ein Instrument der politischen Mobilisierung. Dass selbst unser Justizminister in seiner hohen Position offenbar der Versuchung erliegt, Beschwerderecht und Gerichtsurteile in diesem Bereich als undemokratisch zu beurteilen, erfüllt mich echt mit Sorge.

Die heutige schweizerische Einbürgerungspraxis ist ein Relikt der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie wurde anfänglich liberal gehandhabt, mit der Zeit aber immer restriktiver. Der von der politischen Rechten angeprangerte, im Vergleich mit unseren Nachbarländern hohe Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung ist mit ein Resultat davon und kann immer wieder als Argument für weitere Restriktionen verwendet werden.

Auslöser der zur Debatte stehenden Volksinitiative waren die zwei bekannten Bundesgerichtsurteile. Sie haben die Einbürgerungsentscheide von Gemeinden als diskriminierend und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzend annulliert. Das höchste Gericht hat damit nichts anderes getan, als die Bundesverfassung, wie sie vom Volk 1999 verabschiedet wurde, zu interpretieren. Die Initianten sind offenbar nicht bereit, dies zu akzeptieren. Dabei ist doch völlig klar: Auch die Demokratie, auf kommunaler wie kantonaler Ebene, hat sich nach der Bundesverfassung zu richten, oder anders gesagt: Der Volkswille auf Gemeindeebene hat sich dem Volkswillen auf Bundesebene, wie er sich in der vom Volk verabschiedeten Bundesverfassung manifestiert, unterzuordnen, auch wenn es manchmal schwerfallen sollte.

Die von der SVP lancierte Initiative nahm die scheinbare Entrüstung über die angebliche Beschneidung demokratischer Rechte auf - und dies, obwohl das Volksbegehren demokratische Grundsätze verletzt -, vielleicht eben gerade darum, weil es sich so trefflich für die populistische Stimmungsmache eignet.

Für die SP steht das kategorische Nein zu dieser Initiative ausser Frage. Nehmen wir den Ball auf, den der Aargauer Ständerat Pfisterer bereits vor Einreichung des umstrittenen SVP-Begehrens dem Parlament zugespielt hat und der durchaus als konkordanter indirekter Gegenvorschlag gesehen werden kann. Der Gegenvorschlag ist eine Möglichkeit, der Initiative den Wind aus den Segeln zu nehmen, obwohl uns, der SP-Fraktion, eine grundsätzlichere Lösung im Sinne der Schaffung einheitlicher Kriterien für die Beurteilung von Einbürgerungsgesuchen und der Kompetenzverlagerung auf die Kantone wirklich lieber gewesen wäre. Das Wichtigste dabei ist, dass ablehnende Entscheidungen, von wem auch immer sie getroffen werden, einer Begründung bedürfen und damit auch mit rechtlichen Mitteln anfechtbar sind.

Es gibt keinen Anspruch auf Einbürgerung, aber bei uns in der Schweiz muss garantiert sein, dass man nicht willkürlich und nicht diskriminierend behandelt wird. Es ist Aufgabe der Legislative, es ist Aufgabe von uns allen, dafür zu sorgen, dass willkürliche, rassistische Entscheide verunmöglicht werden. Wir haben genug Beispiele, wie Einbürgerungsverfahren aus dem Ruder laufen können.

Die Schweiz ist ein Land der Traditionen. In der parlamentarischen Initiative Pfisterer Thomas werden diese respektiert, aber - und das ist zentral - es wird auch der Respekt gegenüber grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen fixiert. Die Ablehnung einer Einbürgerung bedarf der Begründung. Wer gegen eine Einbürgerung ist, soll hinstehen und seine Gründe darlegen, stichhaltig, offen und nachvollziehbar. Zugegeben, meine Damen und Herren der Rechten, es braucht Mut, zur eigenen Haltung zu stehen, aber Mut gehört eben auch zu den demokratischen Tugenden. Alles andere ist einer Demokratie unwürdig.

Ich bitte Sie deshalb: Sagen Sie Nein zur Volksinitiative, treten Sie ein auf die parlamentarische Initiative Pfisterer Thomas!