Fluri Kurt · Nationalrat · 2007-06-07
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-07
Wortprotokoll
Namens der FDP-Fraktion - das ist die grossmehrheitliche Auffassung unserer Fraktion - beantrage ich Ihnen erstens, die Volksinitiative für gültig zu erklären; zweitens, sie zur Ablehnung zu empfehlen; und drittens, die parlamentarische Initiative Pfisterer Thomas in dem Sinn zu unterstützen, dass man auf die Vorlage eintritt.
Um es vorwegzunehmen: Heute gibt es aufgrund gesetzlicher Regelungen bloss ein Beschwerderecht bei der sogenannten erleichterten Einbürgerung. Bei der ordentlichen Einbürgerung gibt es seit dem 9. Juli 2003 bloss ein Beschwerderecht aufgrund der Bundesgerichtspraxis. Der Kommissionssprecher französischer Zunge hat vorhin behauptet, das Bundesgericht habe mit seinen Urteilen vom 9. Juli 2003 mit einer Tradition gebrochen. Stimmt das? Meines Erachtens stimmt das nicht. Das Bundesgericht hat seine Tradition insofern beibehalten, als es die rechtsstaatlichen Grundsätze, namentlich das Diskriminierungs- und Willkürverbot - Diskriminierung ist bloss eine spezielle Art von Willkür -, immer hochgehalten, damit ein Gegengewicht zu rein politischen Entscheidungskriterien gesetzt und diesen Standpunkt jetzt neu formuliert hat. Aber früher, zumindest in der jüngeren Vergangenheit vor den Einbürgerungsgesuchen von Personen insbesondere aus dem Balkan, war das offenbar nicht ein derart brennendes Thema, dass man damit das Bundesgericht beschäftigt hätte. Mir ist jedenfalls kein anderes Bundesgerichtsurteil bekannt.
Die Auswirkungen auf die Praxis der Kantone und Gemeinden sind von der Art, dass sich die Aufgeregtheit über dieses Thema vielerorts doch in engen Grenzen hält. Das Thema wird da und dort bewusst emotionalisiert. Es gibt aber auch völlig nüchterne Beurteilungen und dementsprechende Volksentscheide, im Sinne des Bundesgerichtes und trotz hängiger SVP-Initiative entweder die Zuständigkeit einem tieferrangigen Gremium zuzuweisen oder aber eine Begründungspflicht einzuführen. Ich verweise hier auf Volksentscheide im Kanton Bern und im Kanton Obwalden.
Nach meiner Erfahrung aus Stadt und Kanton ist das wichtigste Element des Einbürgerungsverfahrens die Arbeit und die Abklärung der vorberatenden Kommission. Wenn die vorberatende Kommission in der Gemeinde - Bürgergemeinde oder Einwohnergemeinde - klare Kriterien ausarbeitet, diese dann aber auch konsequent durchsetzt, bezogen auf die einzelnen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, kommt es in der Regel nicht zu derart politisch umstrittenen Entscheiden wie eben denjenigen, die Anlass zu den beiden Bundesgerichtsurteilen gegeben haben. Mir ist aus meiner Stadt und aus meinem Kanton kein Fall bekannt, wo solche Entscheide zu Gerichtsurteilen geführt hätten. Denn da hat eben die vorberatende Kommission die Kriterien auf die Einzelfälle angewendet und dann auch noch die Zivilcourage gehabt, dies den Betroffenen direkt mitzuteilen; sie hat diese vor allem unter dem Hinweis auf die noch mangelhafte Integration auf einen späteren Zeitpunkt verwiesen. Das Ergebnis der Unterschriftensammlung für die Volksinitiative, nämlich 100 038 Unterschriften, ist wohl ein historischer Tiefstand hinsichtlich der Ergebnisse von Unterschriftensammlungen bei Volksinitiativen. Dies weist ebenfalls nicht auf eine kochende Volksseele in diesem Bereich hin.
Nun will die SVP mit der Volksinitiative aus dem Einbürgerungsakt bekanntlich einen ausschliesslich politischen Akt machen. Ihr Fraktionssprecher, Kollege Maurer, hat das verglichen mit unserer Wahl oder Nichtwahl am 21. Oktober 2007. Selbstverständlich ist das kein richtiger Vergleich, denn am 21. Oktober 2007 geht es nicht darum, ob wir unsere politischen Rechte als Bürgerin oder Bürger erhalten und ausüben können. Vielmehr geht es darum, ob wir unsere politischen Rechte in der intensiveren Form als Mitglied der Bundesversammlung ausüben können oder nicht. Es ist keine Verleihung eines politisches Rechts, sondern es ist die Erteilung spezieller Kompetenzen, Zuständigkeiten und Pflichten.
Demgegenüber steht die grundsätzlich umgekehrte Konzeption eines politischen, rechtlichen Aktes gemäss parlamentarischer Initiative Pfisterer. Hier wiederum muss ich doch auch den Grünen sagen, dass eigentlich jeder Rechtsakt, auch wenn er als blosser Verwaltungsakt qualifiziert wird, eine politische Komponente hat. Es geht auch bei Freinachtbewilligungen einer Verwaltung um eine politische Dimension; es geht bei der Bewilligung von Parkplätzen usw. immer auch um eine politische Komponente. Aber es geht natürlich hier bei der Einbürgerung um eine zurzeit aktuellere und intensivere politische Debatte, als dies eben bei anderen Verwaltungsakten der Fall ist.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch noch andere politische Vorstösse zu diesem Thema erwähnen, damit sie nicht vergessen gehen. Wir haben noch drei Standesinitiativen zu diesem Thema hängig. Da ist einmal die Initiative des Standes Schwyz 03.317. Schwyz will mit seiner Initiative erreichen, dass keine gerichtliche Erzwingung der Einbürgerung möglich ist. Das ist auch das Thema und die Absicht der parlamentarischen Initiative Pfisterer Thomas. Mit der Standesinitiative Luzern 04.306 will man mehr oder weniger dasselbe. Hier wird verlangt, dass die Verleihung des Bürgerrechtes auch in der Gemeindeversammlung oder an der Urne stattfinden kann; das will auch Herr Pfisterer. Und man will, dass ein Gericht das Bürgerrecht nicht reformatorisch erteilen kann; auch das ist die Absicht von Herrn Pfisterer. Hingegen will Aargau mit der Standesinitiative 04.309 etwas Ähnliches oder dasselbe wie die SVP mit ihrer Volksinitiative. Hier wurde die Beratung ausgesetzt. Ich nehme an, unser Urteil über diese Standesinitiative wird analog sein zu unserem Urteil über die Volksinitiative der SVP.
Ich habe in meinem Votum als Minderheitssprecher bereits einige Merkmale der parlamentarischen Initiative Pfisterer Thomas erwähnt: die Begründungspflicht, die kantonale Autonomie gegenüber den Gemeinden und die verpflichtende Einsetzung einer letztinstanzlichen Gerichtsbehörde als kassatorische letzte Instanz.
Nun zur Initiative der SVP: Hier braucht es noch einen völkerrechtlichen Exkurs. Wir haben uns drei Rechtsexperten zur Initiative angehört. Sie sind sich einig gewesen - schon das allein ist bemerkenswert -: Alle sind zum Schluss gekommen, dass diese Initiative kein Jus cogens verletzt, also kein zwingendes völkerrechtliches Gebot, dass es aber völkerrechtliche Konventionen gibt, insbesondere die Antirassismuskonvention, die bei einer engen Auslegung des Begriffes "endgültig" verletzt würden. Aber diese mögliche Verletzung kann durch eine andere Auslegung des Wortes "endgültig" - da kommen wir in einen ähnlichen Konflikt wie bei der Verwahrungs-Initiative - oder durch die Kündigung dieser Konvention oder durch entsprechende Formulierungen in der gesetzlichen Auslegung und Ausführung behoben werden.
Hingegen waren sich alle Experten einig, dass mit der Annahme der Initiative in unserer eigenen Verfassung Widersprüche entstehen würden, z. B. mit Artikel 8 Absatz 2, dem Diskriminierungsverbot, mit den Artikeln 9 und 35, wonach alle staatlichen Organe - dazu gehören auch die Stimmberechtigten einer Gemeinde - gehalten sind, keine willkürlichen Entscheide zu treffen, aber auch mit Artikel 50 Absatz 1 der Bundesverfassung, der die Gemeindeautonomie garantiert, aber im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung und nicht aufgrund einer Bundesverfassungsregelung.
Zudem ist die Initiative aus unserer Sicht rechtsstaatlich und von liberalen Grundsätzen her unhaltbar. Sie ermöglicht endgültige, willkürliche, diskriminatorische Entscheide. Wir können sie nicht unterstützen. Es ist ja auch nicht so, wie der Fraktionssprecher der SVP ausgeführt hat, dass man mit der Initiative festlegen will, wer das Bürgerrecht erteilt. Mit der Initiative will man vielmehr festlegen, dass die Stimmberechtigten entscheiden können, welches Organ in der Gemeinde das Bürgerrecht erteilen kann. In der Gemeinde XY kann [PAGE 739] also ohne Weiteres festgelegt werden, dass zum Beispiel die Exekutive oder aber die Gemeindeversammlung das tun kann.
Unser Fazit: Unsere Fraktion will die Volksinitiative als gültig erklären, weil sie kein zwingendes Völkerrecht verletzt. Sie ist grossmehrheitlich der Auffassung, dass es beim Bürgerrecht um die Verleihung oder Verweigerung politischer Rechte geht, dass deshalb dieser Akt ganz klar auch rechtliche Aspekte aufweist. Daraus ergibt sich ganz klar eine Anfechtungsmöglichkeit und daraus wiederum ganz klar die Begründungspflicht.
Mit anderen Worten: Wir empfehlen grossmehrheitlich die Initiative zur Ablehnung und treten ebenso grossmehrheitlich auf die parlamentarische Initiative Pfisterer Thomas ein. Ich bitte Sie, das ebenso zu tun.