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Keller Robert · Nationalrat · 2007-06-11

Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-11

Wortprotokoll

Worum geht es? Die Beratung der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler 02.473, "CO2-Gesetz. Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich", in der entsprechenden Subkommission der UREK unseres Rates hat gezeigt, dass mit der Überwälzung der Kosten energetisch wirksamer Massnahmen auf die Mieterschaft Unsicherheiten verbunden sind, welche die Vermieterschaft von Investitionen in diesem wichtigen Bereich abhalten könnten. Die unterbreitete Ergänzung von Artikel 14 der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen beinhaltet sowohl den Grundsatz, dass ökologische Verbesserungen Mehrleistungen im Sinne des Mietrechtes darstellen, als auch einen Katalog von Massnahmen, die diesen Verbesserungen zugeordnet werden können. Beides trägt zur Klärung der Rechtslage bei und begünstigt den Investitionsentscheid dahingehend, dass die Möglichkeit der Überwälzung klarer definiert und in ihrem Umfang besser abschätzbar wird. Gleichzeitig soll die Einschränkung gemäss Artikel 14 Absatz 3 sicherstellen, dass der Mieterschaft im Zusammenhang mit der Realisierung energetisch wirksamer Massnahmen keine zusätzlichen Unterhaltskosten aufgebürdet werden können.

Damit wird in der die Kommissionsmotion eine Stossrichtung verfolgt, die breite Akzeptanz geniesst. Die Annahme der Motion wird auch vom Bundesrat beantragt. Sie ist ein einzelner, wichtiger Mosaikstein in Richtung mehr Gebäudeeffizienz, indem sie suboptimale gesetzliche Rahmenbedingungen verbessert und damit zur Förderung energetisch wirksamer Investitionen beiträgt. Das Mietrecht gibt nämlich in der geltenden Fassung dem Vermieter zu wenig Anreize, freiwillig Massnahmen zu energetischen Verbesserungen des Gebäudes oder zur Reduktion von Emissionen an die Hand zu nehmen.

Die Überwälzbarkeit der Kosten für solche Massnahmen auf die Mieterschaft stellt dabei ein wichtiges Element dar. Selbstverständlich muss diese Kostenüberwälzung sachgerecht und korrekt geregelt werden. Der Wortlaut der Kommissionsmotion, die vom Nationalrat am 15. Juni 2006 diskussionslos angenommen wurde, bietet hierfür Gewähr. Die ständerätliche UREK beschloss in der Folge - und ich unterstreiche hier: zu Recht! -, im Motionstext das Wort "substanziell" in den Absätzen 1, 2 und 4 zu streichen, weil der Ausdruck rechtliche Unklarheit in Bezug auf die Definition einer energetisch wirksamen Massnahme und damit auf die Möglichkeit der Überwälzung der Kosten auf die Mieter schaffe. Absatz 4 definiere genügend klar, in welchen Fällen eine Kostenüberwälzung gestattet sei, und schütze vor allfälligen Missbräuchen. Der Ständerat folgte am 20. März 2007 diesem Antrag und nahm die Motion mit der beantragten Änderung an.

Unsere Kommission beantragt Ihnen einstimmig - Sie können das auch dem entsprechenden Bericht vom 22. Mai 2007 entnehmen -, die Motion in der vom Ständerat abgeänderten Fassung anzunehmen. Leider hat sich aber bei der Abänderung durch die UREK des Ständerates ein Fehler eingeschlichen, den es nun zu korrigieren gilt. Die Kommission hat in ihrem Bericht an den Ständerat das Wort "substanziell" in den Absätzen 1, 2 und 4 von Artikel 14 VMWG wie gesagt aus guten Gründen gestrichen. Durch ein redaktionelles Versehen wurde in den Absätzen 1 und 4 aber zugleich und ungewollt auch das Wort "oder" gestrichen: Im Bericht wird in der Folge von "Investitionen für wertvermehrende energetische Verbesserungen" bzw. "Mietzinserhöhungen wegen wertvermehrender energetischer Verbesserungen" gesprochen. Richtigerweise müsste natürlich in Absatz 1 von "Investitionen für wertvermehrende oder energetische Verbesserungen" bzw. in Absatz 4 von "Mietzinserhöhungen wegen wertvermehrender oder energetischer Verbesserungen" die Rede sein, wie das im französischen Wortlaut korrekt mit "ou" wiedergegeben wird.

Das Sekretariat der UREK hat mir als Berichterstatter der Kommission dazu folgende Notiz zukommen lassen, die ich wörtlich zitiere und über die auch der Vizepräsident der ständerätlichen UREK informiert worden ist: "Der Bericht deutscher Sprache der UREK-SR an den Ständerat enthielt einen redaktionellen Fehler im Abschnitt zum neuen Text der Motion, in welchem das Wort 'oder' in den Absätzen 1 und 4 gestrichen wurde. Die Streichung von 'oder' wurde von der Kommission nicht diskutiert und auch nicht beschlossen. Der französischsprachige Bericht ist richtig, deshalb gibt es eine Differenz zwischen dem deutschsprachigen und dem französischsprachigen Bericht. Der französischsprachige Bericht gilt." In den Erwägungen im Bericht der UREK-SR ist denn auch nur von der Streichung des Begriffs "substanziell" die Rede. Der deutschsprachige Bericht ist daher in dieser Hinsicht falsch.

Zusammenfassend ersuche ich Sie entsprechend dem einstimmigen Antrag der Kommission, die Motion in der vom Ständerat abgeänderten Fassung anzunehmen, das heisst mit der Streichung des Wortes "substanziell", hingegen von der versehentlichen Streichung des Wortes "oder" im deutschen Text der Absätze 1 und 4 von Artikel 14 der Mietrechtsverordnung Kenntnis zu nehmen und festzustellen, dass diesbezüglich der Wortlaut des französischen Textes massgebend ist.

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