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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-06-11

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-06-11

Wortprotokoll

Die Schafwolle hat Sie 2002 im Rahmen der damaligen Agrarpolitikvorlage beschäftigt. Damals hat das Parlament die Aufhebung der diesbezüglichen Subvention beschlossen. Bei der "AP 2007" wiederum sind Sie auf diesen Beschluss zurückgekommen und haben die Fortsetzung dieser Beiträge stipuliert. Jetzt sind wir wieder am gleichen Ort, und ich empfehle Ihnen, jetzt den Beschlüssen von 2002 nachzuleben und die Verwertung der Schafwolle nicht mehr zu unterstützen. Weshalb?

Primär unterstützen wir, wie das Frau Fässler zu Recht erwähnt hat, mit der jetzigen Revision nicht mehr Produkte, sondern wir ändern das ganze System hin zu Direktzahlungen. Entsprechend haben wir für die Schafhalter höhere TEP-Beiträge und RGVE-Beiträge vorgesehen, die sie für ihre Schafhaltung erhalten. Das wird für die Schafhalter schätzungsweise 3,5 Millionen Franken mehr bedeuten. Angesichts dieser 3,5 Millionen Franken mehr bin ich der Meinung, dass es zumutbar ist, damit auch die Verwertung der Schafwolle zu organisieren. Wir werden weiterhin für innovative Projekte Unterstützungsbeiträge bezahlen können. Dafür besteht weiterhin ein Kreditvolumen von rund 200 000 Franken im Jahr. Hier sind wir nicht für eine vollständige Streichung. Wir unterstützen den Schafwollverarbeiter, sofern er eine innovative Lösung anstrebt.

Frau Graf, die Vorwürfe ans Bundesamt für Landwirtschaft halte ich für absolut ungerechtfertigt. Sie wissen, dass mehr als die Hälfte der heutigen Schafwolle ins Ausland exportiert wird. Zu einem grossen Teil wird sie nach Belgien exportiert. Ich glaube kaum, dass Sie dem BLW zumuten können, in Belgien zu verfolgen, was mit dieser Schafwolle passiert. Wir haben auch nie von Missbrauch gesprochen; wir haben lediglich festgehalten, dass der grösste Teil der Schafwolle offensichtlich am Markt nicht verwertet werden kann. Deshalb haben wir auch diese Problematik. Wenn die Schafwolle von hoher Qualität ist, dann findet sie einen Absatzmarkt, dann braucht aber der Staat die Wolle nicht zusätzlich zu subventionieren. Wir bezahlen den Schafhaltern 3,5 Millionen Franken mehr. Deshalb sind wir der Meinung, dass es nicht nötig ist, auch noch die Schafwollverwertung weiterhin mit einem Betrag von 600 000 Franken zu subventionieren.

Es ist wichtig, dass wir hier jetzt auch effektiv auf Wertschöpfung, auf wachstumsorientierte Märkte hinarbeiten. Die Bauern können bei innovativen Projekten mit dem TEP-Beitrag und mit dem RGVE-Beitrag unterstützt werden, wenn sie diese Philosophie teilen.

Ich bitte Sie daher, die Beschlüsse von 2002, die Beschlüsse des Bundesrates und die Beschlüsse, wie sie auch Ihr Rat in der ersten Lesung gefasst hat, weiter konsequent zu unterstützen.