Walter Hansjörg · Nationalrat · 2007-06-11
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-11
Wortprotokoll
Viel Neues bringe ich, ehrlich gesagt, nicht in die Debatte ein. Ich möchte einfach die Haltung der SVP-Fraktion darlegen. Mit der Revision des bäuerlichen Boden- und Pachtrechtes wollte der Bundesrat tatsächlich Massnahmen für eine bessere Strukturentwicklung ergreifen; das halte ich ihm zugute. Das kann man aber mit diesen Massnahmen nicht erwirken. Tatsache ist, dass die vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesrates - das haben wir sehr genau ausgerechnet - die Produktion in der Landwirtschaft um rund 100 Millionen Franken jährlich verteuern würden. 100 Millionen Franken Produktionskostenverteuerung heisst pro Hektare 100 Franken. Das ist erheblich.
Auch ist die Vorlage des Bundesrates in der Vernehmlassung schlecht angekommen. SP, CVP, SVP, verschiedene gewerbliche und bäuerliche Gruppierungen und insbesondere die Kantone lehnen diese Vorlage ab. Es ist schon seltsam, wenn zwischen 18 und 23 Kantone diese Vorschläge ablehnen. Die Kantone sind in den meisten Fällen in den Vollzug involviert, und sie sind der Auffassung, dass es sich lohnt, diese Vollzugsaufgaben im Sinne der Landwirtschaft zu machen.
Der Gesamtbundesrat wollte diese Vorlage nun bringen. Es hat tatsächlich einige kleine Verbesserungen darin, und auch wir von der SVP halten zu diesen Verbesserungen.
Erstens: Im Zentrum steht sicher die Erhöhung der Standardarbeitskräfte auf 1 SAK, wie sie der Ständerat beschlossen hat und unsere Kommission beantragt. Wir finden das eine gute Entwicklung und sind der Meinung, dass man das in Zukunft à jour halten kann und grundsätzlich sagen muss, dass mit 1 SAK ein Betrieb als ein landwirtschaftliches Gewerbe gilt.
Zweitens - das wurde auch schon vor allem von Kollege Zemp erwähnt -: Die Preisbegrenzung für landwirtschaftliche Grundstücke ist sehr wichtig. Ich weiss, was es heisst, landwirtschaftliches Land für 15 oder 18 Franken zu kaufen oder es jetzt zu kaufen, wo wir eine Preisbegrenzung haben, wo die Preise, zum Beispiel bei uns im Thurgau, zwischen 6 und 8 Franken liegen. Hier kann man investieren, und das ist vielleicht noch irgendwie bezahlbar, aber alles andere ist utopisch. Wir geben den Kantonen aber auch mehr Flexibilität; das Land kann dann noch besser abgestuft werden, wenn wir die Flexibilität von 5 auf 15 Prozent erhöhen.
Die dritte zentrale Massnahme ist die Belastungsgrenze, und hier sind 23 Kantone der Meinung, dass wir diese im Interesse der Bauern weiterführen sollen. Natürlich gibt es auch hier Flexibilität. Wenn zum Beispiel ein Partner - die Ehefrau oder der Bauer - noch auswärts einen Verdienst erwirtschaftet und eben nicht in der Landwirtschaft, so berücksichtigen die Banken bei Investitionen diesen Sachverhalt. Wir haben hier aber auch einen Schutz gegen überbordende Investitionen, und was auch gesagt werden muss: Die Kantone hätten hier auch noch ein Problem bei der Sicherstellung der Investitionskredite.
Beim Pachtrecht unterstütze ich meinen Einzelantrag, mit dem ich verlange, man solle die bisherige Lösung auch für Einzelgrundstücke aufrechterhalten, weil auch hier die Kantone - ungefähr zwanzig - dafür sind.
Die SVP-Fraktion ist für Eintreten und wird die übrigen Vorlagen zu den Familienzulagen, zum Lebensmittelgesetz und zum Tierseuchengesetz unterstützen. Das Eintreten wurde bei uns mehrheitlich, nicht einstimmig, beschlossen. Ich bitte Sie aber persönlich, auf den Entwurf einzutreten und die Vorlagen 2 bis 6 zu behandeln.