Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-06-11
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-06-11
Wortprotokoll
Selbstverständlich bin ich froh um jede Unterstützung zugunsten des Eintretens auf diese Vorlagen, auch wenn der Output im Vergleich zu den Entwürfen des Bundesrates weniger gross sein dürfte.
Worum geht es hier? Das heutige Bodenrecht ist geprägt durch die Erbregelung und das Vorkaufsrecht. Diese bestimmen, dass innerhalb der Familie ein landwirtschaftliches Gewerbe zum Ertragswert übernommen werden kann. Das macht die Übernahme von kleinen Gewerben interessant, und das hat dann auch dazu geführt, dass heute sehr viele kleine Gewerbe im Nebenerwerb aufrechterhalten werden und man daneben einer anderen beruflichen Beschäftigung nachgeht. Damit stehen diese Flächen eben nicht für jene Familienbetriebe zur Verfügung, die darauf angewiesen sind und die mit diesen Flächen eine Existenz, ein Einkommen aufbauen wollen. Das, Frau Fässler, sollte eigentlich auch in Ihrem Interesse sein.
Die Absicht des Bundesrates mit der ganzen "AP 2011" war immer die Stärkung der Haupterwerbsbetriebe, damit wir hier Existenzen für Familien erhalten und nicht mit Strukturerhaltung kleine Gewerbe unterstützen, die für sich allein weder überlebensfähig noch wettbewerbsfähig sind. Der Bundesrat verfolgt mit den vorgeschlagenen Änderungen zwei Ziele: die Förderung der Strukturentwicklung und die Abschaffung von Einschränkungen für Unternehmen - und das sind landwirtschaftliche Gewerbe. Zwei formelle Teile sind somit im Boden- und im Pachtrecht entscheidend: auf der einen Seite die Erhöhung der Gewerbegrenze und auf der anderen Seite die Abschaffung von diversen [PAGE 797] Vorschriften, die wir aus heutiger Sicht, im Jahre 2007, als nicht mehr zeitgemäss erachten.
Zur Gewerbegrenze: Heute hat sie Einfluss auf die Familiennachfolge und auf das Pachtrecht. Wenn wir diese Grenze anheben, bedeutet das ja nicht, dass die Betriebe unterhalb der neuen Grenze nicht mehr berechtigt wären, als landwirtschaftliche Betriebe zu existieren. Die einzige Folge ist, dass ein Teil dieser Betriebe nicht mehr in der Familie übernommen wird, sondern normal am Markt für andere zur Verfügung steht. Herr Zemp hat darauf hingewiesen: Der stärkste Hebel im Boden- und im Pachtrecht ist das Selbstbewirtschafterprinzip; das ist der entscheidende Hebel, und diesen will der Bundesrat beibehalten. Landwirtschaftsland kann also grundsätzlich nur von Selbstbewirtschaftern übernommen werden und nicht von Krethi und Plethi. Dank des Selbstbewirtschafterprinzips sind auch die Gefahren eines Handels unterbunden, den wir nicht wollen.
Wenn aber mit der Erhöhung der Gewerbegrenze mehr Land zur Verfügung steht, dann hilft das dem Wachstum der anderen, dann dient das genau dem Strukturwandel, den wir wollen. Deshalb bitte ich Sie sehr, mindestens diese 1,0 Standardarbeitskräfte zu legiferieren. Man muss bei dem Ganzen auch die effektiven Grössenordnungen anschauen. Mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Massstab von 1,25 SAK haben wir Betriebe, etwa im Bereich des Gemüsebaus, von etwas mehr als vier Hektaren erfasst. Oder im Bereich der Milchwirtschaft reden wir hier von elf Hektaren. Das sind keine Grossbetriebe, sondern es sind Betriebe, die mit diesen Flächen nach wie vor Mühe haben, konkurrenzfähig zu sein. Wir sagen aber: Hier sind wir bereit, diese Gewerbegrenze mit den zitierten Folgen neu anzusetzen. Herr Hansjörg Walter hat zu Recht darauf hingewiesen: Das betrifft nicht die bestehenden Betriebe, sondern diese Änderungen gelten beim Generationenwechsel. Somit ist hier auch auf die bestehenden Strukturen Rücksicht genommen. Es wäre auch möglich gewesen, die untere Limite für Direktzahlungen von 0,25 SAK zu erhöhen. Das wollten wir aber nicht, weil dies zur Folge hätte, dass Bauernfamilien mitten im aktiven Erwerbsleben plötzlich die Direktzahlungen weggenommen würden. Das wäre eine schlechte Entwicklung; deshalb erhöhen wir die Grenze für das Gewerbe nach Boden- und Pachtrecht.
Zur Abschaffung von Vorschriften: Generell sagen Sie mir die ganze Zeit, die KMU litten an einer Überregulierung, wir sollten die Gesetzgebung entschlacken, es habe zu viele unnötige Vorschriften. Voilà - hier können Sie im Bereich von KMU Nägel mit Köpfen machen. Wir schlagen Ihnen hier die Abschaffung einer Anzahl von Vorschriften vor, die die unternehmerische Freiheit der Bäuerinnen und Bauern einschränken. Ich bin überzeugt, dass Bauern und Bäuerinnen heute mit ihrer guten Ausbildung eigenverantwortlich entscheiden können, wann und wie hoch sie sich verschulden können. Sie haben ein ganz anderes Bankensystem als in den Siebzigerjahren. Banken wenden heute die Regeln von Basel II an. Wenn sie bei einem Kreditbegehren eines Bauernbetriebes entscheiden müssen, ob diese Kredite bezahlt werden können, prüfen sie, wie es um die Ertragslage des Betriebes steht. Deshalb glaube ich, dass wir diese staatlichen Bevormundungen für Bauernfamilien heute nicht mehr brauchen. Die Zeiten haben sich geändert. Heute sind unternehmerisch tätige Bauern und Bäuerinnen an der Arbeit, das ist mit dieser Revision festzustellen.
Auch hier ist festzuhalten, dass wir den Kerngehalt der heutigen Regelung, das Selbstbewirtschafterprinzip und das Ertragswertprinzip, beibehalten; das wird nicht angetastet. Ich werde dann in den Detailberatungen noch näher auf die Problematik eingehen.
In Vorlage 4 - dies wurde von den Kommissionssprechern bereits begründet - geht es um die Aufhebung der Einkommensgrenze für die selbstständigen Landwirte und um die Erhöhung der Ansätze für Kinderzulagen. Dafür werden wir jährlich 20 Millionen Franken mehr einsetzen. Sie wissen, dass das Stimmvolk das Bundesgesetz über die Familienzulagen im November 2006 angenommen hat. Es wird höchstwahrscheinlich auf den 1. Januar 2009 in Kraft treten. Mit dieser Vorlage schaffen wir auch eine Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes, weshalb ich Sie bitte, die vorgeschlagenen Ansätze für die Kinderzulagen, die dann für alle Kinder gleichermassen gelten sollen, für diese Zwischenzeit anzupassen.
Die Vorlagen 5 und 6 betreffen schliesslich das Lebensmittel- und das Tierseuchengesetz. Auch hier kann ich mich kurz fassen. Die Kommissionssprecher haben bereits dargelegt, dass es hier darum geht, in Anbetracht der sich öffnenden Grenzen die Exporte zu berücksichtigen, die heute zunehmend zur Wertschöpfung in der schweizerischen Lebensmittelbranche beitragen. Hier wollen wir, damit der Zugang zum europäischen Markt möglichst ungehindert funktionieren kann, auch äquivalente Hygienebestimmungen. Der Bundesrat hat am 23. November 2005 entsprechende Verordnungsbestimmungen verabschiedet, die bereits seit dem 1. Januar 2006 in Kraft sind. Wir wollen die Verordnungsbestimmungen auf eine verlässliche Gesetzesgrundlage stellen.
Darum geht es hier, weshalb ich Sie bitte, auch auf die Vorlagen 5 und 6 einzutreten.