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Genner Ruth · Nationalrat · 2007-06-12

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-06-12

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion spricht sich gegen die Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz der Pflanzenzüchtungen aus. Wir unterstützen damit den Antrag der Minderheit Fässler zu Artikel 1.

Wir Grünen gehen davon aus, dass das Ziel einer Revision des Sortenschutzgesetzes sein muss, das Gesetz optimal an die Schweizer Bedürfnisse anzupassen und dabei die Interessen der Züchter und der Bauern ausgewogen zu berücksichtigen. Ob das Resultat der Anpassung dieses Gesetzes nachher dazu berechtigt, das Upov-Übereinkommen zu ratifizieren, ist für uns deshalb zweitrangig. Ich habe bereits dargelegt, dass wir gegen diese Ratifizierung stimmen, weil die Schweiz auch Upov-Mitglied bleibt, wenn sie das Upov-Übereinkommen von 1991 nicht ratifiziert. Die Schweiz hat immerhin das Abkommen von 1978 ratifiziert. Ich möchte hier festhalten, dass von 63 Upov-Mitgliedstaaten im Zeitraum von 16 Jahren bloss 36 das Upov-Übereinkommen von 1991 unterschrieben haben. Auch gewichtige Nachbarn der Schweiz wie Italien oder Frankreich haben es nicht ratifiziert.

Unserer Meinung nach ist der geltende Sortenschutz ausgewogen und erfüllt auch die schweizerischen Bedürfnisse ideal. Sollte trotzdem der Antrag der Minderheit nicht durchkommen, welche die Ratifizierung des Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen der Upov ablehnt, dann möchten wir doch bitten, das Upov-Übereinkommen nicht streng auszulegen und in diesem Sinne vorauseilenden Gehorsam anzuwenden.

Die Grünen möchten keine Verschiebung zuungunsten des Landwirteprivilegs. Dieses Privileg ist ein anerkanntes Recht der Landwirte auf freien Nachbau von Saatgut, und wir möchten ganz klar festhalten, dass wir die Symmetrie zwischen Patentgesetz und Sortenschutzgesetz so gestalten möchten, dass das, was im Sortenschutzgesetz steht, auch im Patentgesetz gelten soll und nicht umgekehrt. So, wie die Kommission das Gesetz jetzt vorberaten hat, würde das unseren Anliegen entsprechen. Wir finden die gleichen Artikel: Artikel 7 im Sortenschutzgesetz entspricht also analog Artikel 35b des Patentgesetzes.

Wir stellen fest, dass sich das Landwirteprivileg bisher bewährt hat. Es ist akzeptiert und wird auch entsprechend praktiziert. Wir meinen, die kleinräumige Landwirtschaft der Schweiz erlaube da keine Änderung, insbesondere keine Einführung einer Entschädigungspflicht, die einerseits administrativ aufwendig wäre und darüber hinaus nur sehr wenig Einnahmen bringen würde, den Bauern aber neue Kosten aufbürden würde; der Kommissionssprecher hat bereits darauf hingewiesen. Wir Grünen stehen also ganz klar hinter dem Landwirteprivileg und wollen nicht, dass die Balance dieses Privilegs jetzt zugunsten der Sortenzüchter verschoben wird. Es gibt dazu nämlich keinen Anlass und auch keinen zwingenden Grund. Wir Grünen stehen deshalb dafür ein, dass das Landwirteprivileg ohne Einschränkungen im Sortenschutzgesetz und im Patentgesetz verankert wird. Eine Schlechterstellung der Bauern gegenüber der heutigen Situation kann nicht verantwortet werden. Ich habe bereits ausgeführt, dass diese Nachbaugebühr administrativ aufwendig ist; in unseren Augen ist sie auch praxisuntauglich und letztlich zu kompliziert. Wir haben bereits gesehen, welche Folgen es hat, wenn eine Nachbaugebühr eingeführt wird, zum Beispiel in Deutschland; sie hat sich dort nicht bewährt und hat zu Gerichtsprozessen zwischen Züchtern und Bauern geführt. Die Landwirte wehren sich auch dagegen, dass sie durch die Züchter sozusagen ausspioniert werden, denn es geht darum, zu schauen, was sie mit ihrem Saatmaterial machen. Wir stellen deshalb fest, dass die Verhältnismässigkeit nicht gegeben ist und dass die Nachbaugebühr den Züchtern auch keine wesentlichen Neueinnahmen bringt, namentlich nicht in der Schweiz, die so kleinräumig ist.

Wenn wir die Regeln anschauen, die für die EU gelten, dann sehen wir, dass die Kleinbauern in der EU ausgenommen sind. Nach EU-Regeln wären das bei uns etwa 90 Prozent der Landwirte, die von den Abgaben befreit würden. Warum also lassen wir dann nicht ganz die Finger davon? Nicht weil die Kommission diesen Bereich bereits gestrichen hat, führe ich das hier so ausführlich aus, sondern weil uns heute ein Antrag Markwalder Bär vorliegt, der gerade die Gebühren einführen will bzw. an diesen Gebühren festhalten will. In der Kommission hat uns das Bundesamt für Landwirtschaft gesagt, dass es auch gut ohne diese Gebühren leben kann. Ich meine, wir sollten hier also im Sinne der Mehrheit legiferieren.

Wir Grünen bedauern es aufs Äusserste, dass der Tausch von Saatgut zwischen Bauern - das ist eine alte Tradition - mit der Gesetzesrevision verboten wird. Das wäre eigentlich ein Grund für uns, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Sollten weitere Verschlechterungen wie eben beispielsweise die Entschädigungspflicht im Sinne des Antrages Markwalder Bär ins Gesetz eingebracht werden, müssten wir es ablehnen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.