Lexipedia

Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2007-06-12

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-12

Wortprotokoll

Natürlich nicht, Frau Präsidentin; ich habe es Ihnen auch nicht übelgenommen!

Sie werden sicher nicht erstaunt sein, dass ich die Minderheit anführe. Dies ist in der Tatsache begründet, dass der Ständerat dem Hauptanliegen der damaligen Minderheit, die hier unterlegen ist, vollständig Rechnung getragen hat. Der Ständerat ist im eigentlichen Sinne auf unsere Linie eingeschwenkt, indem er diese Vorlage - hier muss ich nach meinen Unterlagen den Kommissionssprecher korrigieren - gemäss Amtlichem Bulletin mit 37 zu 6 Stimmen verabschiedet hat. Das war also nicht ein sehr knapper Entscheid.

Nun kann man durchaus noch einmal eine Runde drehen, und wir können uns dann allenfalls an einer Einigungskonferenz zusammenfinden. Ich stelle Ihnen ganz klar und deutlich den Antrag, den Beschlüssen des Ständerates zuzustimmen, und zwar wegen der Schwächen der Vorlage, wie sie der Nationalrat beschlossen hat. Die grundsätzlichste Schwäche, gegen die sich auch der Bundesrat ausgesprochen hat, betrifft das Giesskannensystem. 60 Millionen Franken zu verteilen, zum grössten Teil an die Reichsten und Mächtigsten, das ist keine Förderung. Der Ständerat hat aber auch die Schwächen des Minderheitsantrages korrigiert, den wir Ihnen in der ersten Lesung vorgelegt hatten. Er hat nun ganz klar die Kriterien festgelegt, welche der Subvention bzw. Unterstützung zugrunde gelegt werden. Es geht um kleine, bis wöchentlich einmal erscheinende Publikationen mit einer Auflage von maximal 40 000 Exemplaren. Das war immer das Hauptanliegen, diese regionalen Blätter zu unterstützen und damit zu ihrem Erhalt beizutragen. Dagegen steht das immer geltend gemachte Hauptmotiv, nämlich, die Zeitungen seien in der ganzen Schweiz zu gleichen Preisen zuzustellen, nun überhaupt nicht mehr zur Diskussion, auch nicht mehr in der Fassung der Kommissionsmehrheit. Also ist das, was der Ständerat beschlossen hat, zielgerichtet und entspricht klaren Kriterien.

Herr Engelberger, Sie haben gesagt, das gehöre in eine Verordnung. Aber bei einem Gesetz, das man nur gerade für vier Jahre in Kraft setzt, kann man ruhig auch die Verordnung noch hineinnehmen - das ist nicht das Hauptproblem. Das Hauptproblem ist, dass sich die Kommission ausbedungen und vorbehalten hat - im Wissen um diese Kriterien, die sie offengelassen hat -, dass ihr die Verordnung unterbreitet wird. Das ist eine Tatsache!

Aus all diesen Gründen empfehle ich Ihnen, der Kommissionsminderheit zuzustimmen und keine Differenz "lebensverlängernder Art" in diese Vorlage einzubauen.