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Huber Gabi · Nationalrat · 2007-06-14

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-14

Wortprotokoll

Der Ständerat hat der Änderung von Artikel 78 IVG in der Fassung des Bundesrates am letzten Dienstag einstimmig und diskussionslos zugestimmt. Die Mehrheit der nationalrätlichen Spezialkommission beharrt nun aber darauf, dass - isoliert von der laufenden Diskussion zur Sanierung der IV und beschränkt auf die Finanzierung der offenen Verpflichtungen bei den kollektiven IV-Leistungen - quasi eine Teilsanierung zulasten der öffentlichen Hand durchgeführt werden soll. Sie könnten das Verfahren wesentlich abkürzen, wenn Sie heute dem Minderheitsantrag zustimmen würden.

Die Lösung in der Fassung von Bundesrat und Ständerat - es wurde gesagt - entspricht einem Kompromiss. Bei einem Kompromiss ist es so, dass jede Seite etwas geben oder auf etwas verzichten muss. Wie haben nun die Kantone konkret zu diesem Kompromiss beigetragen?

Erstens haben sie auf die Forderung nach der periodengerechten Abgrenzung bei der direkten Bundessteuer verzichtet. Immerhin sprechen wir hier von 2 Milliarden Franken. Später haben die Kantone ihre Forderung in diesem Bereich auf 655 Millionen Franken reduziert. Auch diese Forderung wurde fallengelassen. Schliesslich wird den Kantonen in der Globalbilanz die zusätzliche Zinsbelastung der IV von jährlich 24,5 Millionen Franken belastet. Der Bundesbeitrag an die IV kann damit um 0,15 Prozent ihrer Ausgaben dauerhaft erhöht werden. Im Gegenzug wird der Bundesbeitrag zugunsten des Ressourcen- und Lastenausgleichs dauerhaft um 24,5 Millionen Franken gekürzt. Die Verzinsung der erhöhten IV-Schulden geht somit dauerhaft zulasten der Kantone.

Da kann man doch nicht sagen, die Kantone würden gratis aus der Verantwortung entlassen, selbst wenn man ihnen Mitverantwortung für die finanziellen Probleme der IV durch eine zu large Praxis anlasten könnte. Abgesehen davon liegt die entsprechende fachliche und administrative Aufsicht über die IV-Stellen vollständig beim Bund. Vergessen wir bitte auch nicht, dass das A in der NFA für Aufgabenentflechtung steht. Ich erinnere daran, dass die Kantone die bisherigen Leistungen der IV an die Institutionen und die Sonderschulen übernehmen. Damit übernehmen sie laufende Aufgaben mit entsprechender Dynamik. In der Globalbilanz wird die IV dadurch um immerhin 2,5 Milliarden Franken entlastet.

Aufgabenentflechtung heisst hier, einen Schlussstrich unter die bisherigen Zuständigkeiten zu ziehen. Für den Bund heisst es: fertig mit den Institutionen und Sonderschulen; für die Kantone heisst es: keine Verpflichtungen mehr für die kollektiven IV-Leistungen.

Wenn Sie der Mehrheit folgen und den Anteil der IV von 50 Prozent an der Gesamtverpflichtung je hälftig auf Bund und Kantone verteilen, entsteht diesen beiden Partnern, den Kantonen und dem Bund - übrigens auch den Geberkantonen -, eine zusätzliche Belastung von je einer halben Milliarde Franken. Es wundert mich schon, dass ausgerechnet auch Zürcher Volksvertreter ihrem Kanton ohne viel Aufhebens und ohne grossen Widerspruch eine Zusatzbelastung von 111 Millionen Franken zuschanzen wollen, wo wir doch sonst immer hören, die Geberkantone würden durch die NFA zu stark belastet. An die Adresse der Volksvertreter der Nehmerkantone möchte ich sagen: Sie müssen heute Farbe bekennen, Sie müssen bekennen, ob Sie gegen die Interessen Ihres eigenen Kantons abstimmen und damit die Vorlage ernsthaft ins Wanken bringen wollen. Es fragt sich jetzt einfach, wer der Klügere ist und nachgibt.

Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen Ablehnung des Mehrheitsantrages. Ich spreche aber auch für die FDP-Fraktion, die einstimmig für den Minderheitsantrag ist.