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Borer Roland F. · Nationalrat · 2007-06-18

Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-18

Wortprotokoll

Ich kann es kurz machen. Wir haben uns an einer Kommissionssitzung in der Sache dem Ständerat angeschlossen, und wir werden somit dem Bundesrat folgen, wie das auch der Ständerat beschlossen hat. Dies gilt insbesondere für Artikel 24 Absatz 4 und für Artikel 24a.

Bei Artikel 24c haben wir noch eine kleine Differenz, und zwar hat sich dort in der bundesrätlichen und danach auch in der ständerätlichen Version ein Fehler eingeschlichen, indem man im Titel und im Text von "Waffenzubehör" spricht. Gemeint sind aber "Waffenbestandteile". Waffenzubehör ist grundsätzlich verboten. Dazu gehören z. B. Red-Point-Laser-Zielgeräte oder Schalldämpfer; diese sind generell verboten. Es kann nicht sein, dass man Bewilligungen für die Zulassung dieser Geräte beantragen kann oder dass man Bewilligungen einfordern muss, wenn man diese Geräte betreiben will; es ist ein sachlicher Fehler. Gemeint haben sowohl der Bundesrat als auch der Ständerat "Waffenbestandteile". In der Version unserer Kommission haben wir diese Korrektur bei Artikel 24c angebracht.

Wir nehmen an, dass auch der Ständerat dieser Version ohne Weiteres zustimmen wird.

Die Kommission beantragt Ihnen, bei den Artikeln 24 und 24a dem Ständerat bzw. dem Bundesrat zu folgen und bei Artikel 24c dem Antrag der Kommission zuzustimmen.