Schmid Samuel · Bundesrat · 2007-06-18
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2007-06-18
Wortprotokoll
Die Redaktion und der Verlag von "Schweizer Soldat" arbeiten unabhängig von Armee bzw. VBS. Der Redaktion wurden auf deren Begehren und gestützt auf Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung über das militärische Kontrollwesen die Adressen der Milizkader bis auf Stufe Hauptmann zur Verfügung gestellt. Diesen Armeeangehörigen wird der "Schweizer Soldat" ein Jahr lang gratis zugestellt.
Gemäss Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung über das militärische Kontrollwesen können den Medien Name, Wohngemeinde, Grad und Funktion von neu beförderten Offizieren und Unteroffizieren bekanntgegeben werden. Jeder Armeeangehörige, der mit der Bekanntgabe seiner Daten nicht einverstanden ist, kann beim Führungsstab der Armee eine Sperrung verlangen. Der Bundesrat vermag in diesem Sachverhalt keinen Zusammenhang mit Behördenpropaganda zu erkennen.