Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2007-06-18
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-18
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion stimmt für Eintreten auf diese Vorlage und lehnt den Rückweisungsantrag der Minderheit Menétrey-Savary ab.
Volk und Stände haben dem Bund mit klarer Mehrheit die Kompetenz übertragen, das Strafverfahren zu vereinheitlichen. Die Mehrheit war so klar, dass die Vorlage einem Auftrag gleichkommt. Nicht nur dürfen wir das Strafverfahren vereinheitlichen, wir sollen es auch tun. Eine Vereinheitlichung bedeutet ihrem Wesen nach, dass gewisse kantonale Unterschiede verschwinden. Wir müssen uns entscheiden, ob wir den Untersuchungsrichter oder den Staatsanwalt als zentrale Figur im vorgerichtlichen Verfahren haben wollen. Das bedeutet für viele Kantone einen grundlegenden Systemwechsel. Aber ohne Systemwechsel in die eine oder andere Richtung ist eine Vereinheitlichung nicht zu erreichen.
Es besteht kein Grund, auf den Rückweisungsantrag einzutreten. Deren Autoren vermissen ein Gleichgewicht zwischen Anklage und Verteidigung. Aber genau dieses Gleichgewicht ist in der Vorlage vorhanden, z. B. dort, wo es um den Schutz des unschuldig Verdächtigten geht. Die Verteidigerrechte sind, vor allem im Verfahren bei der Polizei, derart ausgebaut, dass ein Missbrauch der Kompetenzen der Strafverfolgungsbehörden wirksam verhindert werden kann. Die im Rückweisungsantrag gestellten Forderungen könnten nur zu einer Verzögerung und Obstruktion der Verfahren führen, die nicht den Unschuldigen schützen, sondern den Schuldigen der gerechten Strafe entziehen würden.
Wir stehen weiter zum Grundsatz, dass es besser ist, einen Schuldigen irrtümlicherweise freizusprechen, als einen Unschuldigen irrtümlicherweise zu verurteilen - "in dubio pro reo". Das bedeutet für uns aber nur, dass eine gute Justiz keine Unschuldigen verurteilen soll; es bedeutet nicht, dass sich eine gute Justiz dadurch auszeichnet, dass sie möglichst viele Schuldige laufenlässt. Dieser zweiten, falschen Auffassung müsste man sich aber anschliessen, wenn man dem Rückweisungsantrag zustimmen wollte.
Der Rechtsstaat zeichnet sich nicht nur dadurch aus, dass das Recht den Unschuldigen vor staatlicher Strafe schützt. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, dass das Recht den Unschuldigen auch vor den Taten Krimineller schützt, [PAGE 940] indem es eben Kriminalität effizient verfolgt. In einem Rechtsstaat schützt das Recht den Menschen genauso vor privatem wie vor staatlichem Unrecht. Wer die Strafverfolgung so erschwert, dass die Kriminellen ungeschoren davonkommen, stärkt den Rechtsstaat nicht, sondern er schwächt ihn. In letzter Instanz vernichtet er ihn sogar, weil sich die Menschen nicht mehr auf den Rechtsstaat verlassen können und sich ihr Recht - oder das, was sie dafür halten - selber holen.
Die CVP-Fraktion wird in der Detailberatung grundsätzlich, mit einer Ausnahme, der Mehrheit folgen. Mit dieser Linie haben wir eine kontrollierte Justiz, in der Fehler zulasten Unschuldiger im Rahmen des Möglichen vermieden werden. Wir haben aber auch eine effiziente Justiz, die Unrecht ahndet und Schuldige bestraft und sich nicht in unnötig komplizierten und langwierigen Verfahren verliert.