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AB 81204

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-18

Wortprotokoll

Im Namen einer grossen Mehrheit der SP-Fraktion bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag Menétrey-Savary abzulehnen.

Eine Vereinheitlichung der Strafprozessordnungen ist ein Gebot der Rechtssicherheit und -gleichheit und dient der effizienten Verbrechensbekämpfung, vor allem bei kantons- und landesgrenzenüberschreitenden Straffällen. Die heute bestehende Rechtszersplitterung ist schlichtweg überholt. Deshalb befürworten wir einstimmig die Vereinheitlichung der Strafprozessordnungen. Wir befürworten mehrheitlich auch das gewählte Staatsanwaltschaftsmodell II. Es verschleiert die Parteistellung im Verfahren viel weniger als das Untersuchungsrichtermodell. Die Verantwortung ist klar geregelt, von Anfang bis Ende.

Wir fordern jedoch als Gegengewicht respektive Korrektiv zur Quasi-Allmachtsstellung der Staatsanwaltschaft eine Stärkung der Position der beschuldigten Person im Vorverfahren durch eine Verbesserung der Parteirechte. Es geht dabei um ein griffiges Beweisverwertungsverbot, ein verbindliches Beweisantragsrecht, generell einen Ausbau des Grundrechtsschutzes und eine Hauptverhandlung mit verstärkter Unmittelbarkeit, damit sich einmal im Verfahren eine unabhängige Behörde mit der Beweislage befasst, nämlich das erkennende Gericht. In diesem Sinne befürworten wir natürlich die Streichung von Artikel 345 und die Änderung von Artikel 344 sehr.

Positiv ist auch der Anwalt der ersten Stunde zu werten. Dieses Institut muss jedoch noch verfeinert werden; die Anwältinnen und Anwälte müssen auch bei Zeugeneinvernahmen und anderen Prozesshandlungen anwesend sein können.

Das Strafprozessrecht greift insbesondere im Bereich der Zwangsmassnahmen erheblich in die Grundrechte der angeschuldigten Person ein. Somit ist die Vereinheitlichung ein Problem. Die bisherigen kantonalen Gesetze konnten vom Bundesgericht auf ihre Verfassungsmässigkeit hin überprüft [PAGE 937] werden. Dieser verfassungsmässige Schutz fällt mit der Vereinheitlichung der Strafprozessordnungen weg. Deshalb legen wir Wert auf einen umfassenden Grundrechtsschutz in der vereinheitlichten Strafprozessordnung; das ist für uns unabdingbar. Die Einführung eines Zwangsmassnahmengerichtes ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung.

Negativ schlägt das zweistufige Vorverfahren zu Buche. Der Vorteil des Staatsanwaltschaftsmodells liegt gerade darin, dass eine Behörde vom Anfang bis zum Schluss des Vorverfahrens dessen Leitung innehat. Die Polizei soll deshalb nur den sogenannten ersten Zugriff durchführen. Auch das abgekürzte Verfahren ist für einen grossen Teil unserer Fraktion ein Stein des Anstosses; dazu jedoch mehr in der Detailberatung.

Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen SP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten. Im Namen der grossen Mehrheit der Fraktion bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag Menétrey-Savary abzulehnen.