Stamm Luzi · Nationalrat · 2007-06-20
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-20
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion bittet Sie, der Mehrheit zu folgen und die Anträge der Minderheit Thanei abzulehnen.
Das "abgekürzte Verfahren" ist tatsächlich nicht ein idealer Ausdruck. Es hat vielmehr etwas mit Absprache zwischen Staatsanwalt und Angeklagtem oder Beschuldigtem zu tun, aber das bleibe mal dahingestellt. Dieses abgekürzte Verfahren soll dazu da sein, die Verfahren zu beschleunigen. Ich bin nicht so sicher, ob dieses Ziel erreicht wird, aber der Gedanke ist schon verständlich: Man konzentriert sich auf die wesentlichen, grossen Punkte im Strafverfahren, und wenn es Nebendelikte gibt und untergeordnete Dinge, so kann man diese beiseite lassen. Dieser Grundgedanke ist gut. Ebenfalls gut ist, wie in der Schweiz diese Verfahren, die in gewissen Kantonen bestehen, bisher gehandhabt wurden. So gesehen kann man sagen, die Erfahrungen in der Schweiz seien positiv, man könne dieses abgekürzte Verfahren hier einführen.
Man muss allerdings betonen, dass die Gerichte jetzt schon die Möglichkeit hätten - auch mit den existierenden, normalen Strafprozessordnungen, ohne die abgekürzten Verfahren -, das Unwesentliche wegzulassen. Man hat diese Möglichkeit immer. Ich erwähne kurz zwei Beispiele: Wenn ein Angeklagter zugibt, er habe mit 5 Kilo Kokain gehandelt, daneben aber bestreitet er den Besitz von hier 20 Gramm, da 50 Gramm und dort 60 Gramm, dann kann man als Untersuchungsbehörde und auch als Gericht sagen, man bleibe bei den 5 Kilo. Den Rest lässt man einfach fallen, weil er bestritten wird. Diese Möglichkeit hat man jetzt schon. Ein zweites Beispiel: Wenn Sie ein grosses Delikt und daneben Bagatelldelikte haben, zum Beispiel im Strassenverkehr, dann können Sie diese Strassenverkehrsverfahren respektive Bagatellverfahren entsprechend oberflächlich abhandeln. Diese Möglichkeiten zur Beschleunigung haben Sie gemäss gesundem Menschenverstand bereits heute. Deswegen hätte also dieses neue beschleunigte Verfahren nicht eingeführt werden müssen.
Es gibt aber eine Gefahr; davor möchte ich hier ausdrücklich, auch zuhanden des Amtlichen Bulletins, warnen. Die Gefahr dieser Verfahrensmöglichkeit zeigt sich in anderen Staaten. Nehmen Sie ein Beispiel aus oberen Wirtschaftsetagen, welches noch relativ oft vorkommt: Da haben Sie z. B. jemanden, der wegen eines gravierenden Steuerdelikts und wegen Kokaingebrauchs und Kokainhandels angeklagt ist. Es gibt Länder, in denen es sich eingebürgert hat - das ist ausserordentlich gefährlich -, dass sich die Betroffenen mit der Untersuchungsbehörde absprechen: "Ja gut, die Steuerdelikte bestreite ich zwar auch, aber wenn mir da eine Busse von 500 000 Franken auferlegt wird, dann schlucke ich diese; dann beschränken wir uns auf dieses Steuerdelikt und lassen die ganzen Vorwürfe wegen des Kokains weg." Solche Absprachen sind ausserordentlich gefährlich. So gesehen stossen wir eine Türe auf, bei der es mir nicht wohl ist. Dieses Beispiel aus dem Ausland zeigt auch, dass bei solchen Verfahren eine enorm grosse Korruptionsgefahr entstehen kann, dass also jemand mit den Untersuchungsbehörden die Sache abkartet, wenn er verschiedene Dinge auf dem Kerbholz hat, dass gewisse Delikte fallengelassen werden.
Herr Kollege Fluri, Sie haben das Wort "asymmetrisch" gebraucht. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn man sich auf die wichtigen Delikte konzentriert und Bagatellen fallenlässt. Aber dieses System, das wir schaffen, beinhaltet - zumindest theoretisch - auch diese Fälle, die ich soeben geschildert habe. Da liegen erhebliche Gefahren.
Trotzdem: Zur Beschleunigung und im Rahmen der ganzen Strafprozessordnung, die jetzt auf dem Tisch ist, lässt es sich einigermassen vertreten, dieses abgekürzte Verfahren so einzuführen. Deshalb - das wiederhole ich, und damit schliesse ich - bittet Sie die SVP-Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen und die Anträge der Minderheit Thanei abzulehnen.