Müller Thomas · Nationalrat · 2007-06-20
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-20
Wortprotokoll
Wir haben in der Kommission für Rechtsfragen über dieses Problem gesprochen, und ich bitte Sie, den Antrag Hubmann abzulehnen.
Worum geht es? Im Entwurf des Bundesrates waren in den Artikeln 361 bis 364 zwei Arten von Strafbefehlsverfahren vorgesehen: ein ordentliches und eines nur für Übertretungsstrafsachen. Das Verfahren für Übertretungsstrafsachen war einfacher ausgestaltet als das ordentliche Strafbefehlsverfahren. Aber wie Herr Bundesrat Blocher gesagt hat, wären nur jene Kantone in den Genuss der Vereinfachungen gekommen, die dafür eine separate Verwaltungsbehörde geschaffen hätten. Das kann für mittlere und kleinere Kantone unzweckmässig sein. Die Lösung des Ständerates in Artikel 360bis mit einem einzigen Verfahren ist deutlich praktikabler, indem durchwegs die Erleichterungen gelten, die ursprünglich nur für das reine Übertretungsstrafverfahren vorgesehen waren. Die Kantone sind also frei.
Noch etwas zu den Bedenken des Kantons Zürich: Man kann auch mit der Fassung der Kommission für Übertretungen eine separate Verwaltungsbehörde einsetzen. Ob das im Kanton Zürich und in anderen Kantonen klappt oder nicht, ist in erster Linie eine organisatorische Frage und nicht eine Frage der Strafprozessordnung.
Kurz zu Herrn Aeschbacher: Die Begründung der Einstellung, die in Artikel 363 Absatz 2 vorgesehen ist, ist ausdrücklich mit "kurz" umschrieben, und das kann sich bei den Übertretungen auf vier, fünf Worte beschränken.
Ich ersuche Sie also, den Antrag Hubmann abzulehnen. In der Kommission wurde er mit 11 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.