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Marti Werner · Nationalrat · 2007-06-20

Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-20

Wortprotokoll

Die Begründung zum Urteil des Bundesgerichtes liegt noch nicht vor. Gleichwohl ist das Verdikt dieses Urteils klar: Steuerwettbewerb ist nur unter Beachtung des verfassungsmässigen Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zulässig. Hier handelt es sich nicht einfach um einen Richterspruch, der im freien Raum erlassen worden ist, sondern das Bundesgericht hat lediglich festgelegt und festgehalten, was bereits in Artikel 127 Absatz 2 unserer Bundesverfassung steht.

In diesem Zusammenhang bin ich, milde ausgedrückt, erstaunt und, richtig ausgedrückt, empört über die Rechtsauffassung, die die Sprecher der SVP-Fraktion hier zum Ausdruck gebracht haben. Wenn die SVP nicht bereit ist, die Verfassung und die Gewaltenteilung in unserem Land unter dem Titel der Demokratie anzuerkennen, dann, muss ich Ihnen sagen, sind Sie auch keine Demokraten. Unsere Verfassung ist vom Volk und von den Ständen erlassen worden, daran sind wir gebunden; denn wer den Rechtsstaat infrage stellt, der gefährdet schlussendlich auch die Demokratie. Die Demokratie ist nur durch den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung gewährleistet. Wenn Sie solche Demokraten sind, meine Damen und Herren von der SVP-Fraktion, dann benutzen Sie Ihre demokratischen Mittel: Machen Sie eine Initiative, und ändern Sie Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung, outen Sie sich öffentlich und endgültig als Vertreter der Reichen und Superreichen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit einem solchen Vorschlag; Sie werden nämlich Schiffbruch erleiden, denn das will das Volk nicht.

Zur Verfassungsmässigkeit zum Zweiten: Ich bin nicht erstaunt darüber, dass sich der Bundesrat in seiner Beantwortung in allen Landessprachen über die Verfassungsmässigkeit der Pauschalbesteuerung ausschweigt. Denn wenn er dazu Stellung nehmen würde, wäre die Antwort klar: Im Lichte von Artikel 127 Absatz 2 ist auch diese Praxis nicht verfassungsmässig. Denn weshalb soll das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nur für Schweizer und Ausländer gelten, die hier wohnen und arbeiten, nicht aber für die superreichen Ausländer, die Pauschalarrangements mit unseren Kantonen aushandeln können? In diesem Zusammenhang muss ich mich nochmals an die Vertreterinnen und Vertreter der SVP-Fraktion wenden: Sie, die empört sind über jede Rente und jede Kinderzulage, die ins Ausland geht, sind mit der Unterstützung der Pauschalbesteuerung die grossen Steigbügelhalter für die superreichen Ausländer, damit diese von unserem Land profitieren können. Wenn [PAGE 1017] das nicht bewusste politische Vernebelungstaktik ist, dann wäre es - zumindest bei einer natürlichen Person - als Schizophrenie zu diagnostizieren.