preparatory:AB 81623
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-21
Wortprotokoll
Dapi ils 10 da mars 1996 havein nus in artechel da lungatg en nossa Constituziun federala, gia dapi igl onn 1995 ei la preparaziun d'ina lescha da lungatgs menziunada ella planisaziun dalla legislatura dil Cussegl federal. Nus havein stuiu spitgar ditg sin quella lescha ed il Parlament ha la finala schizun stuiu elavurar e presentar sez ina tala. Suenter l'elavuraziun d'in project da lescha, suenter la consultaziun e suenter la repassada da quel, ha il Cussegl federal decidiu igl onn 2004 ch'ei drovi atgnamein gnanc ina nova lescha. Sin quei han las combras federalas priu sezzas enta maun la caussa. Suenter diversas manifestaziuns, denter auter caschun dallas finamiras dalla legislaziun, ha Christian Levrat inoltrau ils 7 da matg 2004 l'iniziativa parlamentara "Lescha federala davart ils lungats naziunals". Quella ha vossa cumissiun per scienza, educaziun e cultura acceptau unanimamein gia il november dil medem onn. La cumissiun per scienza, educaziun e cultura dil Cussegl dils stans ha confirmau quella decisiun. Jeu vuless denton render attent che vossa cumissiun ei per sia lavur buca sebasada sco pretendin dall'iniziativa sil project da lescha digl onn 2001, mobein sin la versiun digl onn 2004, repassada dall'administraziun. Aschia ha la cumissiun saviu profitar dalla gronda lavur preliminara gia prestada dall'administraziun. Ella ha oravontut gia saviu integrar ils resultats dalla consultaziun.
Jeu vuless cun quella caschun engraziar all'administraziun sco era a nies secretariat per il sustegn e la gronda lavur. Vus saveis sezs fetg bein tgei che quei munta sch'ins di che la cumissiun hagi elavurau sezza la missiva. Per motivs da temps eis ei deplorablamein buca stau pusseivel da finir quella per nossa sessiun speziala a Flem e da far las deliberaziuns ella quarta Svizra, mo jeu sun segira ch'il spert da Flem vegn era a far siu effect cheu a Berna.
Obwohl also eine Vorlage vorhanden war, hat die Kommission diese nicht einfach übernommen, und sie hat sich die Arbeit nicht einfach gemacht. Sie hat vielmehr die einzelnen Bestimmungen sehr eingehend diskutiert und während mehr als einem Jahr im Detail geprüft. Zu Beginn ihrer Arbeiten hat die Kommission verschiedene Anhörungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone und mit Expertinnen und Experten durchgeführt. Die Kantone richteten dabei einen Appell an das Parlament, diesem Gesetz endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Dies erwähne ich insbesondere auch deshalb, weil der Bundesrat wie auch die Vertreter der Kommissionsminderheit nicht müde werden zu betonen, die Vorlage bedeute einen Eingriff in die Kompetenzen der Kantone. Aufgrund der Stellungnahmen und des Austauschs, der mit den Kantonen dazu stattgefunden hat, stellt sich diese Frage aber allerhöchstens bei Artikel 15.
Die grosse Bedeutung der Vorlage wurde sodann auch durch die Experten unterstrichen, welche betonten, dass es hier um weit mehr gehe als um ein Subventionsgesetz. Es gehe vielmehr darum, das Bewusstsein für die Wichtigkeit der Landessprachen und für die Mehrsprachigkeit wachzuhalten und zu stärken, was in der Aussage gipfelte: Ohne Mehrsprachigkeit keine Schweiz.
Nach der Abstimmung über die Bildungsverfassung hat Ihre Kommission dann auch noch ein Rechtsgutachten zur Beurteilung des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung der neuen Bestimmungen eingeholt. Der Gutachter, Professor Borghi, kommt zum Schluss, dass die eidgenössischen Räte die Kompetenz haben, auf Bundesebene in diesem ganzen Bereich Gesetzgebung zu machen. Ja, er betont, dass der Bund verpflichtet ist, im Bereich Sprachenförderung tätig zu werden.
Hier noch eine Klammerbemerkung: Der Bundesrat lehnt das Gesetz ja immer noch ausdrücklich ab, deklariert aber interessanterweise im dritten Bericht der Schweiz über die Umsetzung der Sprachencharta an den Europarat, dass man diesbezüglich aktiv werde. Er verweist dabei darauf - man höre und staune -, dass das Sprachengesetz in Beratung sei.
Zum Inhalt des neuen Gesetzes: Das neue Gesetz ist, kurz gesagt, die nötige Umsetzung des klaren Verfassungsauftrages, wie wir ihn in Artikel 70 unserer Bundesverfassung haben. Das Gesetz soll den Gebrauch der Amtssprachen regeln, Verständigung und Austausch fördern und mehrsprachige Kantone in ihren besonderen Aufgaben unterstützen. Die Viersprachigkeit als Schweizer Wesensmerkmal soll gestärkt, der innere Zusammenhalt gefestigt, die individuelle und die institutionelle Mehrsprachigkeit in den Landessprachen sollen gefördert sowie das Italienische und das Rätoromanische als Landessprachen erhalten werden.
Wenn der Bundesrat nun sagt, der Bund sei bereits heute aktiv genug, dann widerspricht das einerseits seinen eigenen Aussagen im Europaratsbericht, andererseits muss - und das hat die Kommission eben letztlich dazu geführt, dieses Gesetz mit sehr grosser Mehrheit zu verabschieden - die gesamte Sprachenpolitik eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen sein. Es geht ganz einfach darum, dass der Bund dieser ganz wichtigen staatspolitischen Verantwortung nachkommt und seine Pflicht wahrnimmt.[PAGE 1069]
Die Mehrsprachigkeit der Schweiz ist eine Besonderheit, und sie ist ein Wesensmerkmal unseres Staates. Der Entwurf konkretisiert deshalb insbesondere den verständigungspolitischen Kontext mit einer Reihe von konkreten Massnahmen zur Förderung der individuellen und gesellschaftlichen Mehrsprachigkeit. Sodann wird aber mit dem vorliegenden Erlass dem gesamten sprachpolitischen Auftrag in angemessener Weise Rechung getragen, denn unsere Sprachen haben auch eine eminente wirtschaftliche Bedeutung. Die individuelle Mehrsprachigkeit ist dabei als Schlüssel für den beruflichen Erfolg, aber auch als Potenzial für den Wirtschaftsstandort Schweiz zu sehen. Herzstück des Gesetzes ist der praktische Austausch, weil dadurch die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften unseres Landes intensiviert, das Verständnis für andere Sprachen und Kulturen vertieft und ein Beitrag zur nationalen Kohäsion geleistet wird.
Im Zentrum der Diskussion steht, obwohl die anderen Bestimmungen ebenso wichtig sind, sicher die Frage der Einstiegsfremdsprache in der Schule, denn mit dem Sprachenlernen beginnt es schliesslich. Die Mehrheit der Kommission ist der Überzeugung, dass staats- und verständigungspolitische Gründe hier vom Bund klare Vorgaben zugunsten der Landessprachen erfordern; wir werden die eingehenden Ausführungen dazu bei Artikel 15 machen. Daneben sind die wissenschaftliche Institution zur Förderung der Mehrsprachigkeit, aber auch der schulische Austausch, die Unterstützung von Organisationen oder die Mehrsprachigkeit im öffentlichen Dienst zu erwähnen.
Noch ein Wort zu den Finanzen: Man rechnet für all diese Massnahmen mit Kosten in der Höhe von knapp 15 Millionen Franken, dies neben der bereits heute erfolgenden Unterstützung der mehrsprachigen Kantone, insbesondere der Finanzhilfe für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur, welche ebenfalls ins Sprachengesetz integriert werden soll.
Angesichts der staatspolitischen Dimension, die dieser Bereich für unser Land hat, ist dies ein wirklich mehr als bescheidener Beitrag. Wir werden in der Detailberatung noch näher auf all diese Punkte eingehen können. Die WBK hat der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 6 Stimmen zugestimmt.
Ich beantrage Ihnen namens der WBK, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Mehrheit zu folgen.
La Cumissiun per scienza, educaziun e cultura ha approbau il project cun 15 a 6 vuschs ella votaziun generala. En num dalla cumissiun proponel jeu d'entrar sin il project e da suandar las propostas dalla maioritad. Grazia fitg.