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Binder Max · Nationalrat · 2007-06-21

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-21

Wortprotokoll

Wir haben über eine vom Ständerat am 25. September 2006 angenommene Motion zu beraten, die die Verlegung der Stiftungsaufsicht vom EDI in ein anderes Departement zum Inhalt hat. Ausgangspunkt für diese Motion der GPK-SR waren die umfangreichen Abklärungen betreffend die Stiftungsaufsicht am Bespiel der Stiftungen von Dr. Rau. Dieser Fall beschäftigte nicht nur die GPK-SR, sondern wurde auch juristisch und medial intensiv begleitet.

Im Rahmen dieser Abklärungen wurde immer wieder die Unabhängigkeit der Aufsicht zum Thema. Der Eindruck, dass sich die Aufsichtsbehörde oft in einem Loyalitätskonflikt zwischen dem politischen Willen und der Respektierung der Autonomie der Stiftung und des Stifters befunden hatte, konnte kaum widerlegt werden. Immerhin war die Aufsicht direkt der Leitung des mit Kulturfragen beauftragten Departementes unterstellt. Das EDI wirkt denn auch in verschiedenen Gebieten in gemeinnützigen Stiftungen mit. Deshalb ist die Frage nach der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde in ihrer Aufgabe der Aufsicht und Kontrolle in Kultur-, Forschungs- oder Ausbildungsbereichen absolut legal und eigentlich auch zwingend. Aus diesem Grund kam die GPK-SR zum Schluss, die Aufsicht sei in eine neue Verwaltungseinheit zu verlegen, die sonst wenig bis gar nichts mit Stiftungen zu tun hat. Gedacht wurde dabei insbesondere an das Bundesamt für Justiz.

Dass das Problem keine Neuheit ist, geht daraus hervor, dass die GPK-SR bereits in einem Bericht von 1995 zur Rolle der Generalsekretariate eine gleiche Empfehlung abgegeben hat. Dieser wurde in den letzten zwölf Jahren - also bis zum heutigen Tag - keine Beachtung geschenkt; es hat sich nichts verändert. Dieser Umstand war es denn auch, der dazu führte, dass eine Motion mit dem ultimativen Auftrag eingereicht und im Ständerat auch angenommen wurde. Sie besagt, der Bundesrat werde beauftragt, "unverzüglich die Verlegung der Stiftungsaufsicht in eine Verwaltungseinheit vorzunehmen, deren Aufgabenbereich nicht mit den üblichen Tätigkeiten der gemeinnützigen Stiftungen verknüpft ist".

Der Bundesrat lehnt diese Motion in seiner Stellungnahme ab. Er führt dort insbesondere an, ein Entscheid über eine Verlegung wäre verfrüht - obwohl die Forderung erstmals 1995 erhoben wurde. Ein wesentliches Ziel des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes sei es, dem Bundesrat eine weitgehende Kompetenz und Verantwortung für eine zweckmässige Organisation der Bundesverwaltung zu geben. Herr Bundesrat Couchepin wünschte denn auch am 25. September 2006 im Ständerat, dass im Zweitrat der Text der Motion so geändert werde, dass aus dieser absoluten Verbindlichkeit ein Prüfungsauftrag entstehe. Eine Umwandlung der Motion in ein Postulat ist aufgrund des Parlamentsgesetzes nicht mehr möglich. Herr Bundesrat Couchepin, [PAGE 1067] begleitet von Herrn Spring, dem stellvertretenden Leiter der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht im Generalsekretariat des EDI, hat diesen Antrag in der Subkommission EDI/UVEK Ihrer GPK dann allerdings nicht gestellt. Die Subkommission beschloss darauf mit 7 zu 3 Stimmen, die Motion des Ständerates unverändert anzunehmen.

In ihrer Beratung hat die GPK unseres Rates anders entschieden. Sie ist der Subkommission in diesem Fall nicht gefolgt. Sie beschloss, den Text so zu ändern, dass von der absoluten Verbindlichkeit abgerückt wird und ein Prüfungsauftrag erteilt werden kann.

Der geänderte Text lautet wie folgt: "Der Bundesrat wird beauftragt, die Verlegung der Stiftungsaufsicht in eine Verwaltungseinheit, deren Aufgabenbereich nicht mit den üblichen Tätigkeiten der gemeinnützigen Stiftungen verknüpft ist, bis Ende 2007 im Rahmen der Verwaltungsreform zu prüfen und Bericht zu erstatten." Sie sehen also: Es gibt keinen Zwang, die Stiftungsaufsicht jetzt bereits in eine andere Verwaltungseinheit, in ein anderes Departement zu übersiedeln, sondern man will dem EDI die Gelegenheit geben, die ganze Angelegenheit eingehend zu prüfen - aber natürlich nicht in den nächsten zwölf Jahren, wie es in der Empfehlung von 1995 hiess, Herr Bundesrat; wir erwarten die Überprüfung und den Bericht ganz klar bis Ende 2007, also noch in diesem Jahr, Herr Bundesrat; so ist es. Ich ersehe aus Ihrer Geste, dass Sie damit einverstanden sind. Damit schaffen wir eine Differenz zum Ständerat, aber ich hoffe natürlich, dass diese Differenz nicht erst in der Herbstsession ausgeräumt wird, sonst haben Sie tatsächlich etwas wenig Zeit. Allerdings kennen Sie den Auftrag schon seit längerer Zeit.

Die GPK Ihres Rates beantragt Ihnen also mit 17 zu 0 Stimmen, dem Antrag zu folgen. Ich sage es nochmals: Die GPK legt Wert darauf, dass die Überprüfung nun stattfindet und dass Ende 2007 ein Bericht des Bundesrates vorliegt, aus welchem ersichtlich wird, wie er die Aufsicht in Zukunft zu organisieren gedenkt.