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preparatory:AB 81747

Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-21

Wortprotokoll

Ich spreche zu den beiden Minderheiten, die beantragen, die Absätze 1 und 3 zu streichen.

Eigentlich wäre dieser ganze Artikel nicht nötig: Einerseits ist die Zielsetzung bereits im Zweck- und im Grundsatzartikel definiert, und aus den Artikeln 5, 6, 7 und 9 kann alles Wesentliche abgeleitet werden. Sie haben die Aus- und Weiterbildung bereits in Artikel 7 Absatz 2 stipuliert, und dazu gehören in Bezug auf den Bund wohl auch "die Kenntnisse seines Personals in den Landessprachen", wie es in Artikel 21 Absatz 1 heisst. Der Botschaft können Sie entnehmen, dass alles bereits im Bundespersonalgesetz, in der dazugehörenden Verordnung und in den Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung geregelt ist.

Deshalb kann man Absatz 1 ohne jegliche Not streichen - was ich Ihnen auch beantrage.

Bei Absatz 3 wird es noch grotesker, weil wiederum das Gemeinde- und Kantonspersonal in die Aus- und Weiterbildung mit einbezogen wird. Und der Clou ist, dass die Organisation und die Durchführung solcher Kurse zentral über das Eidgenössische Personalamt erfolgt! So können Sie das der Botschaft entnehmen. Das braucht Stellen. Das wird auch etwas kosten. Wachsen wird vor allem ein Bereich: die Verwaltung.

Der Bund übernimmt damit die Kosten für die Aus- und Weiterbildung im Sprachbereich des Personals von Kantonen und Gemeinden. Das sollen wir mit diesem Gesetz nun beschliessen! Wollen Sie das wirklich tun? Wollen Sie, dass der Bund letztlich ein Aus- und Weiterbildungszentrum für Angestellte aller Stufen unseres Staates betreiben kann - und dies aufgrund einer eindeutigen gesetzlichen Regelung? Es ist zwar angeblich nur eine Kann-Formulierung. Allerdings habe ich bisher noch selten erlebt, dass eine entsprechende Umsetzung dann nicht auch tatsächlich erfolgt.

Deshalb bitte ich Sie, Absatz 3 zu streichen und damit der Minderheit zu folgen.