Borer Roland · Nationalrat · 1999-12-22
Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-22
Wortprotokoll
Eine Minderheit der SiK beantragt Ihnen, den Bericht nicht in zustimmendem Sinne, sondern einfach nur zur Kenntnis zu nehmen. Folgende Überlegungen waren für diesen Antrag massgebend: Ein vorliegender bundesrätlicher Bericht kann von den eidgenössischen Räten weder abgeändert noch anderweitig beeinflusst werden. Es ist deshalb nicht einzusehen, warum wir diesen Bericht mit dem Prädikat "zustimmend" oder "ablehnend" versehen sollten. Die Kommissionsminderheit nimmt schlichtweg zur Kenntnis, dass es den Bericht gibt, nicht mehr und nicht weniger. An dieser Beurteilung ändert auch die Tatsache nichts, dass dieser sicherheitspolitische Bericht in der Folge als Basis für zukünftige sicherheitspolitische Anliegen und damit auch für die strategische Ausrichtung der Armee und ihrer Mittel dienen soll. Wir sind ebenso dezidiert der Meinung, dass entsprechende Änderungsanträge und Vorschläge bei der Revision der entsprechenden Gesetze einzubringen sind. Kritiklose Zustimmung zu einem Bericht - einfach weil er von oben kommt - oder Opposition um der Opposition willen, ohne tatsächlich etwas bewirken zu können, liegen uns fern. Deshalb verzichten wir darauf, den Bericht zu gewichten oder zu werten.
Gestatten Sie mir trotzdem einige kurze Bemerkungen zum Inhalt: Der Auftrag der Armee und ihre Organisation als Element der schweizerischen Sicherheitspolitik sind in der neuen Bundesverfassung ab Artikel 58 umschrieben. Auch die Prioritäten sind in diesem Artikel in Absatz 2 genau umschrieben. Die Armee - das ist die Reihenfolge ihrer Aufträge - hat erstens der Kriegsverhinderung zu dienen. Weiter trägt sie zur Erhaltung des Friedens bei und verteidigt das Land und die Bevölkerung. Ebenfalls wird als weitere Aufgabe die Unterstützung der zivilen Behörden erwähnt - genau in dieser Reihenfolge. An diesem Verfassungsauftrag ist der vorliegende sicherheitspolitische Bericht zu messen.
Der Bericht gliedert sich im Wesentlichen in zwei Hauptbereiche, in eine Bedrohungsanalyse sowie einen Massnahmenkatalog und in eine Mittelumschreibung zur Realisierung unserer sicherheitspolitischen Zielsetzung. Grundsätzlich darf festgehalten werden, dass die Bedrohungsanalyse sehr gut und umfassend erarbeitet wurde. Den Verfassern dieses Teils ist in der Tat ein Kränzchen zu winden. Erfreulich ist, dass unsere Landesregierung den Mut aufbrachte, als einen Teil der Bedrohung auf das Mittel der wirtschaftlichen Pression gegenüber unserem Land und unserer Volkswirtschaft durch Gliedstaaten und Städte von bis anhin befreundeten Staaten hinzuweisen (Ziff. 314).
Es hat doch sicher einigen Mut gebraucht, dies im Bereich der Mittel- und Massnahmenumschreibung zum Abwenden der möglichen Bedrohungen so konkret aufzuführen.
Anderseits hat die Kommissionsminderheit doch einige Vorbehalte oder zumindest Fragen. Ich beschränke mich dabei auf den Teil der äusseren Sicherheit. Wie schon in der Aussen- und Wirtschaftspolitik wird nun also auch in der Sicherheitspolitik nach bekanntem Muster direkt und zwischen den Zeilen der schweizerische Alleingang umschrieben. Um diese Feststellungen glaubwürdig werden zu lassen, werden die bis heute unbestrittenen Solidaritätsleistungen der Schweiz zugunsten der Notleidenden negiert oder zumindest relativiert. So wird unter anderem auf Seite 27 des Berichtes von einer "internationalen Solidaritätsbilanz" gesprochen und gleichzeitig festgehalten, dass es nicht genügt, wenn ein einzelnes Land, z. B. die Schweiz, in einem spezifischen Sektor der Zusammenarbeit, z. B. der humanitären Hilfe, Unterstützung leistet. Die gesamte Solidaritätsbilanz müsse stimmen - eine für mich zumindest fragwürdige Argumentation, zu der mich besonders auch die Meinung der Verantwortlichen des IKRK und des Katastrophenhilfekorps interessieren würde.
Vorbehalte hat in der Kommission auch Herr alt Ständerat Franz Muheim vorgebracht. Ich glaube, es ist hier nicht nötig, noch einmal auf diese Punkte hinzuweisen. Ohne jetzt auf die neutralitätspolitischen Aspekte im Detail eintreten zu wollen, nur so viel: Auf Seite 38 wird im Abschnitt "Beitritt der Schweiz zur Nato?" Folgendes festgehalten: "Ein Beitritt der Schweiz zur Nato ist für die Gewährleistung unserer Sicherheit und der Stabilität unseres Umfeldes heute nicht nötig." Ich frage den Herrn Bundesrat: Ist die Landesregierung der Meinung, dass dies morgen nötig sein könnte? Oder wie ist dieser Satz auszulegen? Auf Seite 39 steht die Aussage: "Ein Staat, welcher der EU beitreten will, hat die nötigen Anpassungen seiner Aussenpolitik vorzunehmen." Frage: Wie versteht der Bundesrat diese Aussage? Ich stelle fest: Ausser dem Bundesrat - den Staat bilden für mich immer noch die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes - hat noch niemand von einem EU-Beitritt gesprochen. Ich frage mich also, wie diese Aussage auszulegen sei.
[PAGE 2651] Aus diesen Gründen bitten wir Sie: Nehmen Sie den Bericht ohne Wertung und Werturteil zur Kenntnis.