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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2007-06-21

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-21

Wortprotokoll

Die Diskussion, die wir führen, ist für die Materialien. Das heisst, wenn künftig Unklarheiten bei der Auslegung des Gesetzes bestehen, nimmt man die Materialien und liest nach, was dazu gesagt und geschrieben worden ist. Ich habe das auch bezüglich dieses Artikels 50 KVG getan. Ich möchte Ihnen nicht vorenthalten, was in der Debatte dazu gesagt worden ist. Ich zitiere aus der Debatte des Ständerates vom 17. Dezember 1992, in der der damalige Kommissionssprecher zur Pflegefinanzierung Folgendes ausgeführt hat: "Grundsätzlich wird statuiert, dass der Grundsatz gilt: 'Gleichbehandlung von Pflegeheimen und Spitex' .... Wir stellen allerdings fest, dass eine Pflegeversicherung, etwa im Sinne der deutschen Pflegeversicherung, im schweizerischen Recht nicht besteht .... Die künftige Koordination zwischen Krankenversicherungsleistungen im Pflegeheim oder bei Spitex und Hilflosenentschädigungen wird zu den Aufgaben des Bundesrates gehören. Er wird sich im Wesentlichen davon leiten lassen, dass die Krankenversicherer die klassische Krankheitsbehandlung zu übernehmen haben. Sie werden aber in ihrem Finanzierungssystem nicht in der Lage sein, die ganze pflegerische Betreuung zu decken." So weit die Zitate aus der Debatte des Ständerates vom 17. Dezember 1992.

An der Pressekonferenz vom 29. September 1995 hat die damalige Bundesrätin, Frau Ruth Dreifuss, über die zusätzlichen Kosten für Pflegeheime ausgeführt: "Die rund 685 Millionen Franken an zusätzlichen Leistungen der Krankenkassen zugunsten von Pflegeheimen wurden gestützt auf die höchsten Annahmen in Bezug auf die Schätzung der jährlichen Pflegetage errechnet: 14 Millionen. Der entsprechende Tagesansatz beträgt 50 Franken."

So weit also aus den Materialien zum KVG. Es ist wohl klar, dass 50 Franken auch vor zehn Jahren noch keiner Vollkostendeckung entsprachen. Es ist also nicht unbedingt so, wie Frau Goll ausgeführt hat, dass wir uns in einem illegalen Zustand befinden. Es ist vielmehr so, dass sich die Kantone seit der Einführung des KVG aus der Pflegefinanzierung zurückgezogen haben und es der Bundesrat versäumt hat, die Koordination der verschiedenen Sozialversicherungsbereiche zu realisieren.

Indem ich Ihnen diese Zitate vorgelesen habe, möchte ich Ihnen auch zeigen, dass wir mit dieser Vorlage, welche die Pflegefinanzierung neu regelt, dem ursprünglichen Sinn des KVG bezüglich dessen, wie die Pflegefinanzierung konzipiert ist, endlich Nachachtung verschaffen. Also: Wir wollen ein Beitragssystem, wir wollen eine Gleichbehandlung von Pflegeheimen und Spitex, und wir wollen eine bessere Koordination der verschiedenen Sozialversicherungen.

Ihre Kommission hat die ständerätliche Vorlage insofern verbessert, als Pflegebedürftigkeit nicht in die Armut und nicht in die Sozialhilfe führt.

Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.