AB 81837
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-21
Wortprotokoll
Die Kantone können die Kosten, die wegen eines Aufenthalts in einem Heim entstehen, begrenzen. Die Kommissionsmehrheit will diese Grenze so ansetzen, dass keine Person durch den Aufenthalt in einem Pflegeheim Sozialhilfe benötigt.
Es geht uns von der Minderheit einerseits um eine grundsätzliche Frage. Die Sozialhilfe ist das letzte soziale Auffangnetz, welches grundsätzlich allen Personen zur Verfügung steht. Es scheint uns daher nicht richtig zu sein, dass Personen, die in einem Pflegeheim wohnen, nicht auch Bezüger von Sozialhilfeleistungen sein können. Die Sozialhilfe kann beansprucht werden, wenn alle anderen Stricke reissen. Sie gehört zu unseren sozialen Einrichtungen.
Hinzu kommt noch ein anderer wesentlicher Punkt: Bei der Pflegefinanzierung haben die Kantone einen relativ grossen Regelungsspielraum. Gemäss den Bestimmungen des NFA sind sie allein zuständig für die Finanzierung der Heime, was die Pflege- und die Krankheitskosten angeht. Die Finanzierungsregelungen können in den verschiedenen Kantonen sehr unterschiedlich sein. In der Regel werden die Kosten eines Heimaufenthaltes ohne die Beanspruchung von Sozialhilfe finanziert. Es kann aber Ausnahmen geben. Für die Finanzierung des Heimaufenthaltes ist der Kanton zuständig, in dem der letzte Wohnsitz der Heimbewohnerin oder des Heimbewohners lag. Wenn nun eine Person in einem anderen Kanton in ein Heim eintritt, kann es aufgrund der unterschiedlichen Finanzierungsmodelle zu Schwierigkeiten bei der Kostenaufteilung kommen. Wenn die Sozialhilfe für die Heimaufenthalte nicht beansprucht werden kann, muss die Kostenlimite ausserordentlich hoch angesetzt werden, damit in jedem Fall alle Kosten gedeckt werden können. Darum muss für diese Einzelfälle auch die Sozialhilfe beigezogen werden können. Diese Möglichkeit darf nicht zum Regelfall werden; das wollen wir nicht. Aber in Ausnahmefällen und als letztes Netz sollte sie auch für die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner nicht ausgeschlossen werden.
Wir bitten Sie daher, die Minderheit zu unterstützen.