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Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · 2007-12-20

Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-20

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Graf Maya keine Folge zu geben. Die Bewilligung und die Durchführung von Tierversuchen werden durch das schweizerische Tierschutzgesetz und die zugehörige Tierschutzverordnung geregelt.

Das erst kürzlich revidierte Tierschutzgesetz wurde vom Parlament am 16. Dezember 2005 verabschiedet und wird zusammen mit der überarbeiteten Tierschutzverordnung nächstens in Kraft gesetzt. Im 6. Abschnitt, Artikel 17 bis 20, des revidierten Tierschutzgesetzes werden die Tierversuche geregelt. So ist in Artikel 17, "Beschränkung auf das unerlässliche Mass", festgehalten: "Tierversuche, die dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen, sein Allgemeinbefinden erheblich beeinträchtigen oder seine Würde in anderer Weise missachten können, sind auf das unerlässliche Mass zu beschränken."

Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die Frage der Tierversuche im Tierschutzgesetz umfassend und ausreichend geregelt ist. Die für die ethische Begutachtung von Tierversuchen zuständigen Kommissionen können auf der Grundlage dieses Gesetzes bereits heute darauf hinwirken, dass belastende Versuche mit Primaten eingeschränkt werden, wie zwei aktuelle Beispiele von Rekursen im Kanton Zürich zeigen.

Das Schutzniveau in der Schweiz ist hoch, und die Güterabwägung wird unter strengen Kriterien durchgeführt. Die Würde des Tieres ist ein wichtiges Element in der bestehenden Gesetzgebung, und das Bewusststein der Verantwortung des Menschen gegenüber den Tieren ist sehr gross. Tierversuche werden mit Bestimmtheit nicht leichtfertig bewilligt, und die Sensibilität bezüglich des Themas ist in der Schweiz gross. Das Anliegen ethisch höchster Standards für Tierversuche wird sehr ernst genommen.

Wichtig ist zu wissen, dass sich ein vollständiges Verbot von Versuchen negativ auf die medizinische Forschung auswirken würde. Zu bedenken ist weiter, dass in unserem Land nur sehr wenige solche Versuche durchgeführt werden. Über die Folge eines totalen Verbotes darf man sich keine Illusionen machen: Spitzenforschung wie jene von Professor Martin Schwab zur Behandlung von Rückenmarkverletzungen und Querschnittlähmung würde in Zukunft nicht mehr bei uns stattfinden.

Die erste Forderung der parlamentarischen Initiative ist unbestritten und in der Praxis bereits erfüllt. Belastende Tierversuche an grossen Menschenaffen finden in der Schweiz keine statt. Auch der Schweizerische Nationalfonds hat erklärt, dass er Projektanträge mit solchen Versuchen generell ablehne. Infrage kommt nur noch die beobachtende Verhaltensforschung ohne Belastung.

Die Initiantin beruft sich in ihrer Begründung auf Empfehlungen der Ethikkommissionen, welche noch keiner breiten Debatte unterzogen worden sind. Insbesondere muss noch geklärt werden, ob diese Empfehlungen einer internationalen Tendenz entsprechen oder ob sie einen Sonderweg für die Schweiz betreffen.

Wichtig ist zu bedenken, dass in einigen medizinischen Bereichen noch keine Alternative zu Versuchen mit Primaten bestehe; dies gilt z. B. für die Neurologie. So wird in der Schweiz aktuell ein Projekt durchgeführt, bei welchem die Erholung der manuellen Geschicklichkeit nach einer Verletzung des für die Hand zuständigen Hirnareals mit und ohne die neue Substanz Anti-Nogo getestet wird. Es gibt Hinweise dafür, dass diese Substanz die Regeneration von Nervengewebe nach Verletzungen fördern kann. In anderen Projekten mit Primaten werden die Möglichkeiten einer funktionellen Regeneration durchtrennter Nervenbahnen im Rückenmark untersucht.

Die grosse Bedeutung dieser Forschung für die Gesundheit vieler Menschen in unserem Land ist klar ausgewiesen. Weiter ist zu bedenken, dass bei einem totalen Verbot als Alternative Versuche im Ausland durchgeführt werden müssten.

Obwohl in der Schweiz keine Versuche mit grossen Menschenaffen durchgeführt werden, spricht sich die Kommissionsmehrheit gegen ein Totalverbot aus. Das Konzept der Güterabwägung durch Spezialisten hat sich bewährt und ist beizubehalten.

Ich bitte Sie mit der Mehrheit der Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.