Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-12-05
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-12-05
Wortprotokoll
Das ist eine Diskussion, die zu führen sicher wertvoll und richtig ist, die aber eben auch zum Ausdruck bringt, dass hier diverse Probleme vermischt werden. Ich muss nochmals daran erinnern - es ist halt nun einmal so, auch wenn Herr Leuenberger mich jetzt wieder einer formalistischen Haltung bezichtigt -, dass die Kantone im Ladenöffnungsbereich autonom sind und der Bund nur im Bereich des Arbeitsgesetzes zuständig ist. Mit Ihrem Antrag verknüpfen Sie die beiden Anliegen. Es ist eine Haltung, die ich einnehmen muss, weil das, was Sie verlangen - da stimme ich mit Herrn Frick überein -, effektiv ein Durchbrechen der Zuständigkeiten gemäss Verfassung wäre, aber auch verschiedener Anliegen, wo wir die Autonomien zu respektieren haben. Der Bund sollte sich beim Arbeitsgesetz, über das wir hier sprechen, effektiv auf das beschränken, was seine ureigene Aufgabe ist: Er soll Minimalvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmenden erlassen, gleichzeitig aber die Detailregelung, sofern gewünscht und nötig, den Sozialpartnern überlassen.
Selbstverständlich wäre es wünschenswert, das möchte ich hier schon betonen, wenn im Detailhandel grosszügigere Gesamtarbeitsverträge bestehen würden. Die grossen Detailhändler haben solche, aber es gibt effektiv viele kleine Geschäfte, die sich nicht in einem Gesamtarbeitsvertrag organisiert haben. Insofern ist das Anliegen von Herrn Leuenberger berechtigt, aber Gewerkschaften und Arbeitgeber haben es in der Hand, das zu ändern. Ich kann das nur unterstützen; es sind Anliegen, bei denen man seit Jahrzehnten nicht vorwärtskommt. Es wäre wünschenswert, dass man da vorwärtskäme, aber es ist nicht Sache des Bundes, hier jetzt quasi Gesamtarbeitsverträge vorzuschreiben, damit eine Bewilligung für Verkäufe am Sonntag erreicht werden kann.
Insofern bitte ich Sie, hier die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.
Zur Ergänzung noch eines: Gerade etwa in den Kantonen, aus denen der Präsident und der Kommissionspräsident stammen, ist es eine kommunale Kompetenz. Sie würden hier also noch einen Problembereich auftun. Auch das ist ein formelles Argument, aber in der Hierarchie unserer Gesetzgebung wäre das ein Eingriff in die Hoheit derjenigen Kantone, die dies mit ihrem Gesetz über die Ladenöffnungszeiten an die kommunale Ebene delegiert haben.