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preparatory:AB 82218

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-06

Wortprotokoll

Der Nationalrat will das Inkrafttreten von der Annahme der Fallpauschalen - mit anderen Worten: von der Annahme der Vorlage 1 - abhängig machen und dem Bundesrat erst noch die Kompetenz geben, das Inkrafttreten um zwei Jahre [PAGE 1030] aufzuschieben. Der mögliche Aufschub des Inkrafttretens um zwei Jahre wurde notwendig, weil der Nationalrat nämlich ein zusätzliches Kriterium, das Kriterium des Morbiditätsindikators, beschlossen hat. Da wir nun entschieden haben, auf dieses zusätzliche Kriterium zu verzichten, müssen wir auch dem Bundesrat die Kompetenz nicht geben, das Inkrafttreten allenfalls zu verschieben.

Alles in allem beantragt die Kommission, dass die Verfeinerung des Risikoausgleichs am 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt werden soll.

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