Reimann Maximilian · Ständerat · 2007-12-06
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-06
Wortprotokoll
Es ist richtig, dass dieses Geschäft an den Bundesrat zurückgewiesen wird, verbunden mit den von der Kommission formulierten Anträgen und Auflagen. Dass es aber so weit kommen musste, entspricht schon nicht den üblichen staatspolitischen Gepflogenheiten, weshalb ich mir erlaube, doch noch zwei, drei kritische Bemerkungen anzubringen.
Zunächst muss ich die Vorgehensweise des Bundesrates bei dieser Vorlage kritisieren. Es darf meines Erachtens nicht Schule machen, dass der Bundesrat bei relativ wichtigen Fragen - und um solche geht es zweifellos auch hier; man beachte die Höhe des Verpflichtungskredites wie auch die Referendumsklausel - ein bilaterales Abkommen abschliesst, ohne dass sich das Parlament vorgängig dazu äussern kann. Unüblich ist auch, dass der Bundesrat das Abkommen mit einer derartigen Dringlichkeit behandelt und bereits vorläufig in Kraft treten lässt, um es nachher gleichzeitig in beiden Räten dem Genehmigungsverfahren unterziehen zu lassen. Es ist ein unübliches Tempo, das uns der Bundesrat hier zugemutet hat, vor allem auch, wenn man bedenkt, wie viel Zeit man sich mitunter auf EU-Seite bei der Genehmigung von Abkommen nimmt, die mit der Schweiz ausgehandelt wurden - Schengen/Dublin beispielsweise lässt in diesem Zusammenhang grüssen.
Es ist auch befremdlich, dass sich der Bundesrat bei diesem Abkommen über Grundsätze hinwegsetzt, die bei der jüngsten Revision des RTVG vom Gesetzgeber nach intensiver Diskussion entschieden worden sind. Im Mitbericht von Kollege Bieri haben wir das ja plastisch vor Augen geführt bekommen, wobei ich allerdings zugestehen möchte, Herr Bundesrat, dass eine gewisse Lockerung der recht rigorosen Werbevorschriften in der Schweiz durchaus diskussionswürdig ist. Gerade im grenzüberschreitenden elektronischen Werbewesen macht internationale Harmonisierung Sinn und sind hausgemachte, ausschliesslich zulasten der einheimischen Werbewirtschaft gehende Einschränkungen unsinnig.
Es ist auch nicht damit getan, dass der Bundesrat der marktmächtigen Quasimonopolanstalt SRG nun mit dem Infokanal eine dritte Werbeschiene im DRS-Gebiet eröffnet. Das ist auch ein Affront den regionalen Privatsendern gegenüber und zementiert die Vormachtstellung der SRG noch mehr, anstatt der Liberalisierung im elektronischen Medienmarkt neue Impulse zu geben. Es wäre meines Erachtens gescheiter gewesen, mit einer Lockerung der inländischen Werbeeinschränkungen dem Abfluss von Werbemillionen ins Ausland einen gewissen Riegel vorzuschieben, als die SRG auf nationaler Ebene noch mehr zu privilegieren. Aber dafür hätte es zumindest einer vorgängigen Konsultation der zuständigen Fachkommissionen beider Räte bedurft - vor Abschluss des Abkommens - und nicht nur einer nachträglichen Konsultation der Präsidenten, so quasi zwischen Tür und Angel.
Dann erlaube ich mir noch, eine Bemerkung zur Höhe des Verpflichtungskredites bzw. zu dessen vorgesehener Verwendung abzugeben. Herr Bundesrat, Sie wissen seit meiner konstruktiv kritischen Interpellation 06.3429 vom letzten Jahr über die Filmförderung durch den Bund, dass ich grundsätzlich ein Befürworter der staatlichen Filmförderung bin, weil die schweizerische Filmbranche ohne diese Förderung kaum existenzfähig wäre. Der Filmmarkt Schweiz ist schlicht zu klein, und im Voraus weiss man nie, ob ein Filmprojekt je seine Kosten einzuspielen vermag. Ohne Anfangsunterstützung könnten viele Projekte gar nicht erst in Angriff genommen werden. Aber ich plädiere eisern dafür, dass Steuergelder nur in Projekte investiert werden, die qualitativ hochstehend sind. Das gilt sowohl für die Gelder, die über die konventionellen inländischen Filmförderungskanäle ausgegeben werden, wie auch für solche, die künftig über den vorliegenden Rahmenkredit fliessen.
Trotz der Zusicherungen, die mir der Bundesrat in seiner Antwort auf meine letztjährige Interpellation gegeben hat, herrscht in der Praxis offensichtlich immer noch ein gewisser nepotistischer Wildwuchs; neuestes Beispiel: der Film "Tell" mit einer peinlichen, humorlosen Story, die im Markt offensichtlich bereits total durchgefallen ist. Der sachkundige Filmkritiker Christoph Egger beispielsweise setzte in der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 27. September dieses Jahres den Titel "Tell, ein Trauerspiel" über seine Kritik und fuhr im Untertitel mit "Die Schweizer Filmkomödie erreicht einen neuen Tiefpunkt" weiter. Und weiter führte er aus, es stehe "nirgends geschrieben, dass der Mensch nicht schlechte Filme machen dürfe. Er darf so viele schlechte Filme machen, wie sein Talent und seine Geldgeber ihm erlauben. Es gibt nur eines im Zusammenhang mit schlechten Filmen: Sie sollten nicht auch noch von der öffentlichen Hand gefördert werden."
Das aber hat der Bund beziehungsweise das Bundesamt für Kultur beim Film "Tell" einmal mehr getan. Es hat diesem Film nicht weniger als eine Million Franken zukommen lassen - eine Million Steuerfranken für eine trotz des historisch prestigeträchtigen Namens untaugliche Sache.
Genau darum geht es mir, Herr Bundesrat, verbunden mit einem weiteren Appell an Sie und an Ihre Leute im Bereich der Filmförderung: Setzen Sie bitte Qualität vor Quantität, behalten Sie lieber Gelder zurück, als sie in schlechte Projekte zu investieren, womit letztlich niemandem gedient ist. Das ist kein Votum gegen den Kulturaustausch, der mit dem Media-Abkommen gefördert und finanziert wird. Es ist aber ein Votum dafür, nur gezielt und effizient mit den hier zu sprechenden Bundesgeldern umzugehen. Herr Bundesrat, darf ich Sie bitten, diesen Appell zu beherzigen?