David Eugen · Ständerat · 2007-12-06
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-06
Wortprotokoll
Ich schliesse mich den Ausführungen von Kollege Stähelin an, wonach das heutige Verfassungsrecht keine Lenkungskraft beinhaltet. Man kann sich erstens fragen, ob wir überhaupt eine Lenkung oder eine Vorgabe auf Verfassungsstufe brauchen. Brauchen wir das? Ich finde, grundsätzlich brauchen wir es, ohne jetzt die Stufe festzulegen. Warum? Weil die Steigerung der Gesundheitskosten die Bevölkerung stark belastet. Ich glaube, wir können das nicht einfach hinnehmen. Sie werden sehen, auch im kommenden Jahr werden wir wieder mit erheblichen Steigerungen zu kämpfen haben, die Ziffern erreichen, die weit über dem sind, was die Leute in der Lohntüte als Wachstum haben.
Wir wissen: Die Lohnsteigerungen in diesem Jahr liegen im Bereich von 2 bis 3 Prozent für den durchschnittlichen Salärempfänger in diesem Lande. Wir werden erleben, dass die Prämien wieder im Bereich von 5 bis 6 oder 7 Prozent steigen werden. Das steht uns bevor. Daher glaube ich, dass wir uns mit der Steuerung des Gesundheitswesens auseinandersetzen und auch nach Wegen suchen müssen, wie wir am besten erreichen, dass sich diese Schere - einerseits die Löhne der Versicherten und andererseits die obligatorischen Prämien -, schliesst oder auf jeden Fall nicht weiter öffnet.
Ich denke jetzt, dass der Gegenvorschlag den Vorzug für sich hat, dass er zwei wichtige Prinzipien aufstellt, die nach meiner Meinung in dieser Auseinandersetzung richtig sind und die dazu beitragen können, die Ineffizienz des heutigen Systems abzubauen. Es ist darüber in der Politik auch eine Auseinandersetzung im Gang; und es ist auch richtig, dass man sich irgendwann einmal entscheidet, welchen Weg man gehen will. Dieser Vorschlag steht dafür, dass wir vermehrt eine marktorientierte Steuerung des Angebotes über Preise, Qualität der Leistungen und Wahlfreiheit wollen. Das ist eine klare Deklaration, dass das der richtige Ansatz ist gegenüber dem anderen Ansatz, wonach wir die Leistungen staatlich steuern, staatliche Leistungszuweisungen machen, die Leistungsangebote staatlich definieren und bis zum Schluss dann den Kunden oder Patienten auch sagen, welche Leistungen ihnen zugewiesen werden.
Das ist der Ansatz, der jetzt noch immer dominant ist und bei dem zum Teil auch genügend Kräfte da sind, ihn zu verstärken. Ich glaube aber nicht an diesen Ansatz, er führt nicht zum Ziel. Wir müssen hier klar sagen, dass wir in die andere Richtung gehen wollen. Das ist ein Vorteil dieses Vorschlages, denn er sagt das, er legt es auf den Tisch.
Die zweite wichtige Frage ist die: Wie bringen wir die öffentlichen Mittel ins Gesundheitswesen? Hier gibt es auch zwei Ansätze: Entweder gehen wir über die traditionelle Objektfinanzierung, wir finanzieren mit Steuergeldern bestimmte Einrichtungen oder Leistungsangebote, oder wir gehen mehr in Richtung Subjektfinanzierung; wir finanzieren also den Leistungsbezüger, indem wir ihm die Mittel zur Verfügung stellen, sein Wahlrecht auszuüben. Wir haben mit dem Prämienverbilligungssystem einen grossen Schritt in diese Richtung getan. Ich erinnere Sie daran: Da gab es schon damals eine grosse Auseinandersetzung um die Frage, ob wir in Richtung einer Lösung mit Subjektfinanzierung gehen wollen - d. h., die Prämien der Versicherten werden verbilligt, und es wird kein Leistungsangebot quasi objektmässig zugeordnet. Das war ein guter Schritt. Jetzt geht es darum, dass wir noch einen Schritt weiter tun und das auch in der Verfassung sagen.
Mir sind es diese zwei erwähnten Prinzipien wert, mich für den Gegenvorschlag auszusprechen.
Aber, und das ist mein dritter Punkt - Vorredner haben es erwähnt -: Es ist nur zu machen und aus politischer Sicht nur dann sinnvoll, wenn die Initianten hier klar und deutlich erklären, dass sie ihre Initiative zurückziehen und wir uns gemeinsam für den Gegenvorschlag entscheiden.
Ich möchte auch der Redaktionskommission danken, dass sie die Texte verständlich formuliert hat - für mich jedenfalls. Wenn man das liest, weiss man, was man will. Ob sie es dann wollen, können die Bürger und Bürgerinnen natürlich an der Urne selber entscheiden. Aber der Text ist meiner Meinung nach klar.
In dem Sinne werde ich jetzt der Mehrheit zustimmen. Aber wenn die Initianten ihre Initiative nicht zurückziehen, werde ich diesem Gegenvorschlag in der Schlussabstimmung keine Folge leisten.