Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-12-10
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-10
Wortprotokoll
Wir überlassen es natürlich den Kantonen, wie sie das tun wollen; das betrifft ihre Verfahrensvorschriften. Es kann jeder Kanton und jede Gemeinde das Verfahren wählen, das er bzw. sie will. Aber Tatsache ist - dort, wo es heute angewendet wird -, dass der Gemeindepräsident zum Beispiel sagt, die Begründung genüge rechtlich nicht; das gibt es ja auch heute. Zweitens wird in den Kantonen, die ich kenne, ein Protokoll geführt. Nachher geht es um die Frage des Beweises dieser Begründung, und da ist jener, der das Gesuch stellt, halt selbst verantwortlich. Aber in den Gemeinden, die ich kenne und in denen der Entscheid in Gemeindeversammlungen gefällt wird, gibt es ein Protokoll, und dort wird das festgehalten.
Aber wenn der Bundesrat jetzt sagen würde, wie die Gemeinden das machen müssen, dann würde dies die Verfahrensautonomie der Kantone und Gemeinden tangieren.