Briner Peter · Ständerat · 2007-12-17
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-17
Wortprotokoll
Zu Absatz 1: Der Bundesrat geht von der Überlegung aus, dass die dem Bund obliegenden Aufgaben in erster Linie durch die zentrale Bundesverwaltung zu erfüllen sind. Die Aufgabenerfüllung durch ausserparlamentarische Kommissionen ist dann angezeigt, wenn entweder ein besonderes Fachwissen erforderlich ist, der frühzeitige Einbezug der Kantone dies verlangt oder die Aufgabe weisungsungebunden erfüllt werden soll. Bei der Auflistung der Buchstaben a bis c handelt es sich nicht um kumulative Voraussetzungen, sondern die Einsetzung einer Kommission ist mit mindestens einem dieser Kriterien zu begründen.
Absatz 2 sieht vor, dass auf die Einsetzung einer ausserparlamentarischen Kommission zu verzichten ist, wenn die [PAGE 1118] Aufgabe durch eine Einheit der zentralen Bundesverwaltung erfüllt werden kann. Die Kommission beantragt Ihnen die Streichung dieser Bestimmung und ihren Transfer nach Artikel 57c - unter dem Titel "Einsetzung" - als Absatz 1a; sie ist dort systematisch am richtigen Platz. Es ist aber weder eine redaktionelle noch eine materielle Änderung.