preparatory:AB 82577
Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2007-12-17
Wortprotokoll
Der eigentliche Spiritus Rector dieser Vorlage ist mein Vorredner, Herr Stähelin. Er hat mit verschiedenen Vorstössen die Entrümpelung des Bundesrechtes angeregt. Wir haben diese Anregung gerne aufgenommen und dieses Projekt in die Verwaltungsreform eingebracht. Das Projekt ist schlussendlich in drei Teilprojekte aufgeteilt worden: in ein erstes Teilprojekt, die formelle Bereinigung des Bundesrechtes; in ein zweites Teilprojekt, die materielle Bereinigung; und schliesslich in ein drittes Teilprojekt, die Verbesserung der Qualität der Gesetzgebung für die Zukunft.
Ihnen liegt heute der erste Teil dieses Vorhabens vor, die formelle Bereinigung des Bundesrechtes. Zusammen mit einem breiten Team von über 150 Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen der Departemente haben wir bei der Durchforstung der Gesetzessammlung alle Erlasse nach folgenden Kriterien überprüft, die Ihr Kommissionssprecher zum Teil bereits erwähnt hat:
1. Erlasse, die nicht mehr aktuell sind, die überholt sind oder gegenstandslos geworden sind;
2. Erlasse, die nicht mehr angewendet werden;
3. Erlasse, die nicht mehr wirksam sind;
4. Erlasse, deren Rechtsgrundlagen nicht mehr in Kraft sind und nicht durch neue Rechtsgrundlagen ersetzt worden sind;
5. Erlasse, die gegenüber anderen Erlassen - Gesetzen oder Verordnungen - Wiederholungen enthalten;
6. Erlasse, die aus anderen Gründen nicht mehr notwendig sind.
Das völkerrechtliche Vertragswerk haben wir nicht in die Überprüfung aufgenommen. Herr Stähelin hat zu Recht auf die Notwendigkeit der Überprüfung des völkerrechtlichen Vertragsrechtes hingewiesen.
Diese breitangelegte Durchforstungsaktion erstreckte sich auf 137 Erlasse; das sind ungefähr 20 Prozent der gesamten Gesetzessammlung. Die Statistik hat auch der Kommissionsreferent erwähnt. Der Bundesrat konnte einen grossen Teil dieser Erlasse auf Verordnungsstufe bereinigen oder aufheben. Was Ihnen heute vorliegt, sind Anträge zu denjenigen Aufhebungen und Anpassungen, die auf Gesetzesstufe vorzunehmen sind. Das betrifft 31 Gesamterlasse und 145 Artikel in 55 Gesetzen.
Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie dieser formellen Deregulierung zustimmen. Was die materielle Deregulierung betrifft, das heisst den zweiten Teil des von uns ins Auge gefassten Projektes, hat der Bundesrat vorläufig beschlossen, auf ein solches Grossprojekt zu verzichten bzw. diesen zweiten Teil des Projektes nicht umzusetzen. Auch wenn ein solches Projekt natürlich verlockend wäre, will der Bundesrat zuerst im Rahmen der Aufgabenüberprüfung beschliessen, welche Bundesaufgaben aufgehoben, ausgelagert oder in einer anderen Form wahrgenommen werden sollen. Solche Entscheide aufgrund der Aufgabenüberprüfung würden natürlich auch Gesetzesänderungen mit sich bringen. Der Bundesrat möchte zudem, dass die Frage der Deregulierung vor allem im Rahmen der Totalrevision von Bundesgesetzen im Einzelfall geprüft wird. Er möchte erst dann eine durchgehende materielle Gesetzesderegulierung in Angriff nehmen, wenn nach diesen Überprüfungen - also Aufgabenüberprüfung bzw. Totalrevision von Bundesgesetzgebungen - noch Handlungsbedarf besteht. Vorläufig aber sollen die knappen Ressourcen in der Verwaltung auf die laufenden Projekte konzentriert werden.
In diesem Sinne beantragt Ihnen der Bundesrat auch, die Motion Stähelin, die im Anschluss an dieses Geschäft traktandiert ist, abzulehnen. Ich werde mich dann dazu nicht mehr äussern.
Erlauben Sie mir aber trotzdem noch ein Wort zur Frage der Verbesserung der Qualität in der Gesetzgebung; das scheint mir ein sehr wichtiges Anliegen zu sein. In der Tat ist die Qualität der Gesetzgebung von drei Seiten her gefährdet:
1. Sie ist gefährdet durch die Zunahme der Gesetzgebungstätigkeit aufgrund verschiedener Begehren aus der Wirtschaft und der Gesellschaft, die sich in der Einreichung sehr vieler parlamentarischer Vorstösse niederschlagen.
2. Die Qualität der Gesetzgebung ist beeinträchtigt, weil unsere Gesetze z. B. aufgrund internationaler Verträge zunehmend an die Gesetzgebungen der EU, aber auch von internationalen Organisationen angepasst werden müssen.
3. Schliesslich ist die Qualität durch den enormen Zeitdruck gefährdet, unter welchem die Gesetzgebung heute vorgenommen werden muss. Insbesondere in der Verwaltung hat man kaum mehr Gelegenheit, die nötige qualitative Überprüfung aller Gesetzgebungsprojekte vorzunehmen. Das scheint mir auch eine wesentliche Gefährdung zu sein.
Der Bundesrat hat deshalb der Verwaltung, insbesondere dem Bundesamt für Justiz, den Auftrag erteilt, Massnahmen zur Qualitätssicherung der Gesetzgebung zu studieren und in die Wege zu leiten. Massnahmen in diesem Bereich sind sehr wichtig, denn von der Qualität der Rechtsetzung hängt auch die Rechtssicherheit ab. Ich bin deshalb dem Ständerat dankbar, wenn er die Bemühungen um die Sicherung der Qualität in der Rechtsetzung unterstützt, vor allem was die parlamentseigene Rechtsetzung betrifft.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage "Formelle Bereinigung des Bundesrechtes" einzutreten und ihr zuzustimmen.