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Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-12-17

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-17

Wortprotokoll

Als ehemaliger Motionär und vorher "Dauerbemäkler" obsoleter und überflüssiger Erlasse des Bundes bedanke ich mich bestens dafür, dass der Bundesrat die wenig lorbeerträchtige Arbeit einer formellen Bereinigung des Bundesrechtes doch recht rasch auf sich genommen und durchgezogen hat. Er ist dabei ja durchaus fündig geworden, vor allem wenn man neben den nun vorgeschlagenen Änderungen und Aufhebungen auf Gesetzesstufe auch jene der Verordnungsebene von Bundesrat, Departementen und Bundesämtern mit im Auge behält. Die Zahlen sind insgesamt doch recht eindrücklich.

Dass das Bereinigungsprojekt im Rahmen der Bundesverwaltungsreform an die Hand genommen worden ist, bestätigt Sinn und Richtung auch dieser Bemühungen um Effizienzsteigerung. Die Überprüfung der Rechtsordnung des Bundes, deren Entschlackung und formelle Bereinigung dürfen somit durchaus mit einer gewissen Zufriedenheit und positiv betrachtet werden, insbesondere weil in der Botschaft auch wertvolle Kriterien für die Verbesserung des künftigen Rechtes, die Erhöhung der Qualität der kommenden Gesetzgebung, aufgelistet sind. Die vorgesehenen Massnahmen zur Sicherung der Qualität sind durchaus beherzigenswert. Genügen sie aber? Dürfen wir uns nun voll und ganz zurücklehnen und der Sache ihren Lauf lassen? Ich zweifle daran und befürchte, dass dann das Dickicht der Erlasse rasch wieder nachwächst, wiederum zum schwer zu durchblickenden Gestrüpp wird, bis es wieder mit hohem Aufwand durchforstet werden muss. Die vorliegende Ausholzung hätte dann aber ihren Zweck nur vorläufig und mit wenig Nachhaltigkeit erreicht. Das wäre schade, und ich komme bei unserem nächsten Geschäft, meiner Motion "Materielle Entrümpelung des Bundesrechtes", darauf zurück.

Auch in einer zweiten Hinsicht ist die Frage zu stellen, ob die vorliegende Bereinigung des Bundesrechtes umfassend genug ausgefallen ist. Unsere Rechtsordnung enthält neben den eigenen Erlassen des Landesrechtes mit landesinterner Geltung und Wirkung bekanntlich zunehmend völkerrechtliches Vertragsrecht. Auch dieses kommt aber ins Alter und entspricht dann oftmals den veränderten Realitäten nicht mehr oder hat seine Notwendigkeit verloren. Auch hier tut Entschlackung not. Gemäss der vorliegenden Botschaft ist diese Aufgabe aber nur ansatzweise aufgenommen worden. Untersucht und ausgeschieden wurden nur bilaterale internationale Verträge, welche befristet waren oder ein inzwischen abgeschlossenes Projekt zum Inhalt hatten. Es wurde damit allein auf diesen formalen Aspekt abgestellt, ohne auch zu prüfen, ob Vertragsrecht nicht schlicht und einfach überflüssig und obsolet geworden ist. Wir befinden uns somit auch hier auf halbem Wege, und ich habe bereits letzte Woche bei der Behandlung des Postulates der Kommission für Rechtsfragen unseres Rates zum Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht (07.3764) Gelegenheit gehabt, darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat hier noch eine Aufgabe zu erfüllen hat.

Insbesondere ist mein Postulat zur Überprüfung der Niederlassungsabkommen (04.3464), das vom Rat schon vor geraumer Zeit angenommen worden ist, ja noch keineswegs erledigt. Ich bitte den Bundesrat nochmals, auch hier für Klarheit und Entrümpelung zu sorgen.

Bezüglich der nun zu behandelnden Vorlage bitte auch ich um Eintreten. Wir bewegen uns in die richtige Richtung.