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Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-12-19

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-19

Wortprotokoll

Gegenstand der Motion ist die vom Europarat am 27. November 2006 lancierte Kampagne zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, einschliesslich der häuslichen Gewalt. Der Bundesrat soll zur Unterstützung dieser Aktion beauftragt werden, sich aktiv und nach aussen sichtbar daran zu beteiligen und Massnahmen zur Eindämmung der Gewalt gegen Frauen zu beurteilen.

Dieses Anliegen ist sachlich berechtigt. Wie bei der vorangehenden Motion, war die Tatsache, dass Gewalt gegen Frauen ein aktuelles Thema ist und dass diesbezügliche Erscheinungen zu bekämpfen sind, in der Kommission selbstverständlich völlig unbestritten. Wenn die Kommission dennoch mit Stichentscheid des Präsidenten die Annahme der Motion abgelehnt hat, so zum einen deswegen, weil die Kampagne des Europarates, die den Gegenstand dieser Motion bildet, im März 2008 ausläuft. Zum anderen gilt es zu berücksichtigen, dass insbesondere auf Bundesebene verschiedene Massnahmen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen in die Wege geleitet worden sind. So wurde auf der Basis der parlamentarischen Initiative Vermot-Mangold 00.419, "Schutz vor Gewalt im Familienkreis und in der Partnerschaft", im Juni des vergangenen Jahres eine Revision des ZGB verabschiedet, welche den Rechtsschutz im Zusammenhang mit Gewalt, Drohungen und Nachstellungen wesentlich verbessert hat - es ist dies Artikel 28b ZGB. Mit dem Postulat Stump 05.3694 hat der Bundesrat im Weiteren den Auftrag entgegengenommen, einen Bericht zu den Ursachen von Gewalt im sozialen Nahraum zu verfassen und einen Aktionsplan zur Vermeidung dieser Gewalt zu entwickeln und umzusetzen. Wir sind auch darüber informiert worden, dass das mit der Begleitung der Kampagne des Europarates beauftragte Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann für die erforderlichen Informationen in diesem Zusammenhang gesorgt hat.

Als Letztes: Die Schweiz war auch an der Zusammenkunft des Europarates vertreten, die in diesem Monat stattgefunden hat.

Aufgrund der vorangehend erwähnten Fakten hat sich die Mehrheit der Kommission der Auffassung des Bundesrates angeschlossen, wonach diese Motion abzulehnen sei, ohne dass damit - das unterstreiche ich - die Problematik der Gewalt an Frauen negiert bzw. heruntergespielt werden soll.

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