Schweiger Rolf · Ständerat · 2007-12-20
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-20
Wortprotokoll
Frau Kollegin Fetz hat ihre Interessenbindungen offengelegt, ich tue dies auch: Ich bin als Präsident der Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz (Aves) mit Energiebelangen befasst, lege aber Wert auf die Feststellung, dass ich keinen Organen irgendwelcher Energieunternehmungen angehöre und mir der Entscheid, das Aves-Präsidium zu übernehmen, nicht leichtgefallen ist - dies im Bewusstsein, dass jemand, der sich für die Kernenergie einsetzt, Anfeindungen ausgesetzt sein kann. Ich habe mich aber so entschlossen, habe mich reiflich in die Materie eingearbeitet und bin zum Ergebnis gelangt, dass die Option Kernenergie für die Energieversorgung von uns allen eine wichtige Rolle spielen kann.
In der Sache selbst spreche ich hauptsächlich zum Rückweisungsantrag Fetz. Frau Kollegin Fetz hat ausgeführt, dass die Kommission es unterlassen habe, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, welches Schadenpotenzial sich bei Kernkraftwerken konkretisieren könnte, und dass es ihre Aufgabe gewesen wäre, dies zu tun, um sich kompetent der Frage widmen zu können, welche Deckung durch ein Gesetz verlangt werden kann. Diese Frage ist ernst zu nehmen, und diese Frage hat auch die Kommission ernst genommen. Wir haben dabei aber feststellen müssen, dass sich sämtliche Vertragsstaaten bei denjenigen Übereinkommen, die wir heute ratifizieren und die die Grundlage der Änderung des Kernenergiehaftpflichtgesetzes sind, mit dieser Problematik ebenfalls befasst haben. Es waren wohl Hunderte von Leuten, die sich dieser Frage angenommen haben. Die Übereinstimmung zwischen all denjenigen Staaten lautete, dass es gerechtfertigt sei, eine bestimmte Deckungssumme als Basis zu nehmen, um so die Frage der Deckung allfälliger Haftpflichtschäden anzugehen.
Ihre Kommission hat sich gesagt, dass es ja wohl nicht so sein könne, dass die UREK in ihrer Mehrheit all das, was in vielen Gremien besprochen wurde, anders beurteilen könnte, als dies da getan wurde. Dabei haben wir aber auch materiell darüber diskutiert. Die absolut fundamentalen Fragen, die sich bei dieser Haftpflichtgesetzgebung stellen - die Frage der Schadenpotenziale und die Frage der Eintrittswahrscheinlichkeiten -, sind sehr aussergewöhnlich.
Auch die Umweltverbände haben ähnliche Anliegen vertreten, wie sie Frau Fetz in ihrem Rückweisungsantrag dargestellt hat, und Ihnen allen wurde beispielsweise ein Schreiben von Greenpeace ausgehändigt. In der Einleitung zu diesem Schreiben steht, dass im Übrigen die Zivilgesellschaft sehr wohl wisse, welche Deckungen sie zu verlangen habe. Frau Fetz hat das Beispiel des Autos erwähnt, und sie hat gesagt, dass es in der Schweiz üblich sei, Schäden, die sich aus dem Fahren von Autos ergeben, mit 5 Millionen Franken zu veranschlagen. Dies trifft zu. Aber wenn Sie sich nun die Frage der Eintretenswahrscheinlichkeit stellen, ist auch bei diesen ganz banalen Sachen zu sagen: Wenn man extrem hohe Wahrscheinlichkeiten annimmt, kann auch das Schadenpotenzial eines Autos ein sehr viel grösseres sein und beispielsweise die Deckungssumme von 5 Millionen Franken weit übersteigen. Stellen Sie sich vor, ein Auto explodiert in einer belebten Gegend; die Explosion hat allenfalls weitere Explosionen zur Folge, dann können sich auch mit einem Auto als Ursache Schäden ereignen, die ein Mehrfaches der in der Schweiz üblichen Maximaldeckung betragen.
Bei der Kernenergie ist die Situation eine noch viel komplexere. Frau Fetz hat eine Zahl genannt, die, so glaube ich, vom Bundesamt für Zivilschutz erarbeitet wurde, welches zum Ergebnis kam, dass ein GAU ein Schadenpotenzial von über 4000 Milliarden Franken haben könne. Dieses Gutachten lag der Kommission auch vor. Darin ist aber festgestellt worden - auch dies aufgrund sehr theoretischer Überlegungen -, dass die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines solchen Schadens einem Zeitraum von 10 Millionen Jahren entspreche, dass sich also innerhalb eines Zeitraumes von 10 Millionen Jahren ein solches Schadenpotenzial entwickeln könnte. Wenn Sie sich nun vergegenwärtigen, dass die Geschichte seit Beginn unserer Zeitrechnung 2000 Jahre umfasst, dann sehen Sie, dass die erwähnte Zeitdauer 5000-mal länger ist als die Zeit, die seit der Geburt Christi vergangen ist.
Wir müssten uns dieser Frage annehmen, wonach Schadenpotenzial und Eintrittswahrscheinlichkeit einen gewissen Bezug zueinander haben. Die Kommission hat auch mit Umweltverbänden diskutiert, ob die Kernkraft eine absolut singuläre Art der Tätigkeit sei, bei der sich diese Frage stellen würde. Und auch die Umweltverbände gehen mit uns einig, dass dem nicht so ist. Es gibt in der immer zivilisierter und immer erfolgreicher gewordenen Welt Tätigkeiten, deren theoretisches Schadenpotenzial ganz gewaltig ist. Ich erwähne zwei, drei Beispiele.
Zum Beispiel Pharma: Die Pharma entwickelt Medikamente, die von Millionen von Personen eingenommen werden. Es werden riesige Bestrebungen unternommen, um Nebenwirkungen herauszufinden und auszuschliessen, dass solche Nebenwirkungen eintreten, welche die Menschen gefährden. Eine totale Sicherheit, dass solche Nebenwirkungen ausgeschlossen sind, besteht nicht. Das Beispiel Contergan war einer dieser Fälle. Wenn wir uns nun vorstellen, dass ein weltweit verbreitetes Medikament ein Schädigungspotenzial in sich hat, das sich durch Vererbung erst in der zweiten Generation manifestiert, ist das Schadenpotenzial auch gewaltig. Wenn man nun sagen würde, die Pharma müsste dieses theoretische Schadenpotenzial abdecken und versichern, wäre eine Tätigkeit im Bereich der Pharma nicht mehr möglich.
Ein anderes Beispiel ist die Forschung an Krankheitserregern: Es ist Ihnen bekannt, dass in Europa vor ungefähr neunzig Jahren die Spanische Grippe grassierte. Die Zahl der Toten war grösser als diejenige während des ganzen Ersten Weltkrieges. Vor wenigen Jahren stellte sich die Frage einer solchen Verbreitung dieser Krankheit wieder. Forscher haben sich mit dem Problem befasst, ob es möglich und zulässig wäre, Leichen auszugraben, die aus bestimmten Gründen - Permafrost usw. - noch solche Krankheitserreger enthalten könnten, um anhand dieser Erreger zu erforschen, [PAGE 1188] was man gegen diese Grippe tun könnte. Man hat diese Frage ethisch intensiv diskutiert und ist zum Ergebnis gekommen, an solchen Erregern forschen zu können sei höher zu werten als das latent vorhandene Risiko, dass bei der Forschung mit solchen Elementen eine epidemische Entwicklung einsetzen könnte. Bei Forschungen an Krankheitserregern kann das passieren; ein Beispiel in England hat das kürzlich gezeigt. Aber unsere Menschheit hat sich im Interesse des Fortschrittes zu dieser Forschung entschliessen müssen. Risiken müssen eingegangen werden, wenn man Fortschritte erzielen will. Selbstverständlich kann sich bei jeder Frage jeder entscheiden, ob er bereit ist, dieses Risiko einzugehen, und bei uns in der Schweiz ist es die Gesamtheit der Bevölkerung, welche solche Entscheide zu treffen hat.
Wir werden über kurz oder lang mit dieser Frage konfrontiert werden und zu entscheiden haben, ob wir in der Schweiz Kernkraftwerke erneuern bzw. neue Kernkraftwerke bauen wollen. Ich glaube nun aber, dass wir bei der Diskussion des Kernenergiehaftpflichtgesetzes sagen müssen, dass wir für den Fall, dass das Volk dem zustimmt, eine Lösung finden müssen und sollen, die in einem internationalen Kontext steht. Wir müssen auch bezüglich der Energiewirtschaft sagen, dass es richtig ist. Deshalb entschliessen wir uns ja auch zum Abschluss von Staatsverträgen und dazu, uns derjenigen Regelung zu unterziehen, der sich eine grosse Zahl von Staaten eben auch unterzieht. Dies ist der Grund, warum sich Ihre Kommission entschlossen hat, sich dem anzuschliessen, was die Basis dieses Staatsvertrages ist. Eine Rückweisung würde nicht mehr Erkenntnis schaffen als die, welche ich Ihnen jetzt in wenigen Worten darzulegen versucht habe.
Ich beantrage Ihnen also, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag Fetz abzulehnen.