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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-12-20

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-20

Wortprotokoll

Die Voten meiner beiden Vorredner haben gezeigt, dass der Rückweisungsantrag aus sehr unterschiedlichen Gründen allenfalls unterstützt werden kann.

Herr Hess hat ganz offensichtlich Probleme mit verschiedensten Entscheiden des Bundesgerichtes und möchte hier deswegen ganz generell die Möglichkeiten des Bundesgerichtes überprüfen. Ich weiss nicht, ob das hier der geeignete Rahmen ist, um solche Fragen zu erörtern.

Herr Bürgi hat darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit dem Verbandsbeschwerderecht bei Raumplanung und Umweltschutz doch noch sehr viele Fragen offen sind. Ich stimme Herrn Bürgi zu, und das war auch, glaube ich, die Meinung der Mehrheit der Kommission. Es gibt sehr viele offene Fragen. Es ist auch richtig, dass Herr Bürgi in der Kommission für Rechtsfragen einen Ordnungsantrag gestellt hat, um diese Fragen anzuschauen. Dieser Ordnungsantrag wurde von der Mehrheit der Kommission aber abgelehnt. Er wurde jedoch nicht abgelehnt, Herr Bürgi, weil wir diese Fragen nicht diskutieren wollten, weil wir uns nicht mit diesen Fragen beschäftigen wollten, sondern weil wir gesagt haben:

1. Die meisten dieser Fragen, die noch offen sind, haben mit der Volksinitiative, um die es ja eigentlich geht, nichts zu tun. Das haben verschiedene Vorredner, auch der Kommissionssprecher, gesagt. Die Volksinitiative beschlägt ausschliesslich verfahrensrechtliche Fragen und Fragen, die sonst aufgeworfen wurden und die wir zu Recht auch noch behandeln und anschauen sollen. Sie beschlagen zum Teil materielles Umweltschutzrecht, Koordinationsfragen zwischen Umweltschutz- und Raumplanungsrecht; das ist aber nicht Inhalt dieser Initiative.

2. Die Kommissionsmehrheit ist ferner zum Schluss gekommen, dass diese Fragen ausserordentlich komplex sind und dass wir für die Beantwortung dieser Fragen deshalb einen Weg aufzeigen wollen; aber sie hat auch gesagt, dass es sicher nicht im Rahmen eines indirekten Gegenvorschlages möglich sein wird, diese Fragen zu beantworten.

Wenn ich zwei Punkte aus dem Rückweisungsantrag Frick herausgreife, zeigt sich sehr schnell, dass wir diese Fragen auch beim besten Willen nicht in der Frist, die uns zusteht, beantworten können, wenn wir seriöse Arbeit leisten wollen. In Ziffer 2 des Rückweisungsantrages Frick heisst es: "Normierung der Wirkungseffizienz als zentrales Element der Umweltschutzgesetzgebung".

Zuerst werden wir uns ausführlich mit der Wirkungseffizienz im Umweltschutz beschäftigen müssen. Sie müssen diese Wirkungseffizienz dann noch normieren. Es glaubt wohl niemand in diesem Saal, dass Sie das innerhalb von zwei, drei Monaten einfach so hinlegen können. Das sind Fragen mit ganz anderen Dimensionen, die nicht einfach in zwei, drei Kommissionssitzungen geregelt werden können.

Zu Ziffer 3 des Rückweisungsantrages Frick, "Bestandesgarantie rechtmässiger Bauten und Anlagen und deren angemessene Erweiterung, wo geänderte Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse es verlangen" - lieber Kollege Frick, dazu muss ich Ihnen sagen: Schon aus wettbewerbspolitischen Gründen finde ich es höchst bedenklich, eine solche Bestandesgarantie für alle Bauten und Anlagen und deren angemessene Erweiterung vorzusehen. Da muss ich Sie fragen: Ist das eine Besitzstandsgarantie für all jene, die heute im Markt sind und sich gegen alle neuen Mitbewerber wehren, die sich allenfalls dort auch bewegen und behaupten möchten? Das gäbe auf jeden Fall Anlass zu einer grösseren wettbewerbspolitischen Diskussion.

Zu Ziffer 4 des Rückweisungsantrages Frick: Zur Koordination von Raumplanungs- und Umweltschutzrecht - das haben verschiedene Redner schon gesagt - haben wir eine Motion eingereicht. Der entsprechende Bericht kommt, und wir werden ihn anschauen, aber sicher nicht im Rahmen eines indirekten Gegenvorschlages.

Ich muss auch das zurückweisen, was Kollege Schweiger ein bisschen insinuiert hat, dass sich die Kommission weigere, Lösungen zu suchen, um gegenüber dieser Volksinitiative eine Brücke zu bauen. Ich muss Ihnen einfach sagen: Wir werden die Fragen sehr wohl anschauen; deshalb haben wir ja auch der Standesinitiative Aargau Folge gegeben, um zu signalisieren, dass es offene Fragen gibt. Ein paar Antworten werden wir wahrscheinlich schon in den nächsten Tagen erhalten; ich gehe davon aus, dass der Bundesrat demnächst die Verordnung zur parlamentarischen Initiative Hofmann Hans in die Vernehmlassung schickt und dass auch die Anhänge zu den Schwellenwerten jetzt kommen, damit wir die nötigen Angaben auf dem Tisch haben und jene konkreten Fragen, die im Zusammenhang mit der Initiative stehen, konkret diskutieren können. Die grossen, komplexen Fragen kommen hinzu, aber diese können wir nicht im Schnellverfahren beantworten.

Erlauben Sie mir, doch noch zwei Sätze zur Volksinitiative zu sagen, um die es heute geht. Es ist eine Volksinitiative, an die - so meine ich - mittlerweile niemand mehr so richtig glaubt und die auch von prominenter Seite, und zwar nicht [PAGE 1205] nur von den Umweltschutzorganisationen, ganz massiv kritisiert wurde, weil sie erstens unklar formuliert ist, weil sie zweitens nicht umsetzbar ist, weil sie drittens ausgerechnet im Beschwerderecht jene Beschwerdemöglichkeiten ausschalten will, die bisher am erfolgreichsten waren. Wir haben es gehört: Die Nachbarbeschwerden sind, wenn schon, die problematischsten Beschwerden. Viertens sprechen auch formale Gründe gegen diese Initiative, weil sie in kantonales Bau- und Planungsrecht eingreift, weil sie in kantonales Staats- und Verfahrensrecht eingreift, was in einem föderativen Staat hochproblematisch ist.

Das Abstimmungsresultat in der Kommission für Rechtsfragen hat gezeigt, dass sie dieser Initiative keine wirklichen Chancen einräumt. Ich meine, es ist deshalb richtig, wenn wir hier eine klare Aussage machen und gleichzeitig - das hat die Kommission mit ihrem Beschluss zur Vorgehensweise bewiesen - die grossen, die komplexen und die wichtigen Fragen anschauen, aber sicher nicht mit einem Schnellschuss und sicher nicht in einer Art und Weise, die der Kommission für Rechtsfragen und der Arbeit in der Kommission für Rechtsfragen nicht würdig ist.

Ich bitte Sie deshalb, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und den Rückweisungsantrag Frick abzulehnen. Ich möchte noch nachtragen, dass ich in dieser Sache keine Interessen zu vertreten habe.