Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-11-29
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-11-29
Wortprotokoll
Als die Formulierung, die der Ständerat beschlossen hat und der sich die Minderheit Rechsteiner Rudolf anschliessen will, im Ständerat zur Diskussion stand, habe ich mich nicht dagegen gewehrt, und zwar deswegen, weil die Konsumentinnen und Konsumenten nicht die gleichen Möglichkeiten zur Überprüfung der Zulässigkeit der Durchleitungsvergütungen haben wie die Schiedskommission. Die Konsumentinnen und Konsumenten können nur auf die veröffentlichte Jahresrechnung für die Übertragung und Verteilung zurückgreifen; die Schiedskommission aber hat ein umfassendes Einsichtsrecht. Die volkswirtschaftlichen Kosten einer ungenügenden Monopolregulierung treffen dann aber alle Konsumentinnen und Konsumenten. Diese Kosten sind auch wesentlich höher als der zusätzliche administrative Aufwand, der allenfalls durch die Überprüfung durch die Schiedskommission verursacht wird.
Von daher habe ich im Ständerat diese neue Formulierung unterstützt und ersuche Sie jetzt auch, den Ständerat und die Minderheit zu unterstützen.