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Engelberger Edi · Nationalrat · 2008-03-03

Engelberger Edi · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-03

Wortprotokoll

Der Ständerat hat der Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen am 17. Dezember 2007 zugestimmt, wobei er am Entwurf des Bundesrates einige Änderungen vorgenommen hat.

Politisch haben die ausserparlamentarischen Kommissionen immer wieder zu heftigen Diskussionen Anlass gegeben. Mehrere Vorstösse wurden eingereicht, die von der Halbierung der Anzahl der Kommissionen bis zur Abschaffung aller Kommissionen über die Entschädigungen und auch über die personelle Besetzung reichten. So hat der Bundesrat eine Botschaft zur Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) und weiterer Erlasse vorgelegt. Die ausserparlamentarischen Kommissionen sollen neu in den Grundzügen im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz geregelt werden. Die Kommissionen, die aus der Sicht des Bundesrates nicht mehr nötig sind, die ihre Grundlage aber in Erlassen der Bundesversammlung haben, sollen durch die Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen abgeschafft werden.

Die entsprechenden Umsetzungsarbeiten erfolgten in zwei Schritten: In einem ersten Schritt beauftragte der Bundesrat [PAGE 21] mit Beschluss vom 5. Juli 2006 die Departemente mit der Überprüfung der in ihren Zuständigkeitsbereichen befindlichen Kommissionen. Er gab als Zielrichtlinie vor, dass 30 Prozent der Kommissionen aufgehoben werden müssten, und er legte einheitliche Überprüfungskriterien fest. Der zweite Schritt betraf die Anpassung gesetzlicher Bestimmungen: Zum einen muss das RVOG angepasst werden. Diese Teiländerung war Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens und beinhaltet wesentliche Neuerungen. Nebst diesen Änderungen im RVOG sind zum anderen Anpassungen der rechtlichen Grundlagen vorzunehmen, die sich als Folge der Aufhebung ausserparlamentarischer Kommissionen ergeben. Soweit die Zuständigkeit dazu beim Bundesrat liegt, hat er die Aufhebung oder die Änderung der entsprechenden Verordnungen und Weisungen gleichzeitig mit der Verabschiedung dieser Botschaft beschlossen. Der Zeitpunkt der Inkraftsetzung ist der 1. Januar 2008. Soweit es um Änderungen geht, die die Ebene der Bundesgesetze betreffen, liegt die Zuständigkeit bei der Bundesversammlung, eben bei uns. Gleichzeitig mit der Teiländerung des RVOG werden uns hier daher die entsprechenden spezialgesetzlichen Anpassungen unterbreitet.

Die Frage der Unvereinbarkeit einer Mitgliedschaft im Nationalrat oder Ständerat mit einer Mitgliedschaft in einer ausserparlamentarischen Kommission ist nicht - oder nicht mehr - Gegenstand dieser Vorlage. Sie wurde vielmehr der Bundesversammlung mit gesonderter Botschaft unterbreitet. Die damit verbundene Anpassung von Artikel 14 Buchstabe c des Parlamentsgesetzes wurde vom Nationalrat und vom Ständerat in der Schlussabstimmung vom 23. März 2007 angenommen.

Die Kommission Ihres Rates ist weitgehend der Fassung des Ständerates gefolgt. Sie hat dies nach eingehender Diskussion gemacht und dabei acht Einzelanträge behandelt. So beantragt Ihnen die Kommission bei Artikel 57c Absatz 1 mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass die Wahl der Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen ausschliesslich durch den Bundesrat selbst vorgenommen werden soll und dass sie - entgegen dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates - nicht an die Departemente delegiert werden kann. Damit soll der Bundesrat - das ist die Begründung - in seiner Führungsfunktion gegenüber den einzelnen Departementen gestärkt werden. Zudem hat der Ständerat eine Änderung in Artikel 57g Absatz 1 vorgenommen. In der Zwischenzeit liegt ein neuer Antrag Ihrer Staatspolitischen Kommission auf dem Tisch, mit der neuen Formulierung: "Der Bundesrat legt einheitliche Kriterien für die Entschädigung der Kommissionsmitglieder fest." Damit bringt die Kommission klar zum Ausdruck, dass der Bundesrat diese Kriterien mit einer Verordnung festlegen muss. Dies war auch ein Wunsch der Redaktionskommission.

In den folgenden Gesetzen gibt es keine Änderungen, mit Ausnahme des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Hier beantragt eine Minderheit bei Artikel 109 neu 13 anstelle der 11 Verwaltungsräte, wie es im Gesetz vorgesehen und vom Ständerat verabschiedet wurde. Ein Antrag auf eine Kommissionsmotion, mit dem Auftrag an den Bundesrat, mindestens noch einmal 40 Prozent der ausserparlamentarischen Kommissionen aufzuheben, wurde mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Die Kommission hat der gesetzlichen Neuregelung der ausserparlamentarischen Kommissionen und den folgenden Gesetzgebungen einstimmig zugestimmt. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und beide Minderheitsanträge, auch jenen zu Artikel 57e RVOG, abzulehnen.