Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2008-03-03
Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-03
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Dupraz ist heute zum zweiten Mal im Nationalrat traktandiert. Sie verlangt eine Änderung des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial, wonach Bomben mit Streumunition vollständig verboten werden sollen. Am 2. Juni 2006 hat die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates mit 14 zu 9 Stimmen entschieden, der Initiative keine Folge zu geben. Am 25. September 2007 hat der Nationalrat der Initiative mit 91 zu 81 Stimmen Folge gegeben. Der Ständerat hat dann am 19. Dezember 2007 mit 24 zu 12 Stimmen entschieden, der Initiative keine Folge zu geben. Laut Parlamentsgesetz gibt es nun eine abgekürzte Differenzbereinigung; das heisst, das Geschäft kommt noch je einmal vor jeden Rat.
Während des Verfahrens zur parlamentarischen Initiative wurde meine Motion 06.3661 zum Verbot von ungenauer Clustermunition ohne Gegenstimme angenommen. Danke, Herr Widmer, dass Sie doch sehen, dass auch diese Motion etwas bewegt hat; wenn es auch kleine Schritte sind, aber es bewegt sich etwas! Mit dieser Motion wurde der Bundesrat beauftragt, im Kriegsmaterialgesetz ein umfassendes Verbot derjenigen Clustermunition zu verankern, welche wegen ihrer Unzuverlässigkeit oder Ungenauigkeit ein ernsthaftes humanitäres Risiko darstellt.
Die Frage der Streumunition wird auf internationaler Ebene seit Langem diskutiert. Die Schweiz ist sehr aktiv an dieser Diskussion beteiligt. Bei diesen Verhandlungen in Genf im Rahmen des CCW-Prozesses hat man sich darauf geeinigt, einen Vertrag auszuhandeln, der analog meiner Motion gewisse Streumunitionen verbietet. Gleichzeitig läuft ein zweiter Prozess, der Oslo-Prozess. Dieser legt ein stärkeres Gewicht auf ein Totalverbot. Ein solches Totalverbot zu erreichen wird sehr schwierig werden, weil sich die meisten europäischen Länder dagegen aussprechen und Länder wie die USA, China, Russland und Israel, welche selber Clustermunition herstellen, bei diesem Prozess nicht dabei sind. All diese Länder sind aber in Genf mit dabei.
Die Schweiz ist aktiv in die Verhandlungen involviert. Um den Verhandlungen das nötige Gewicht zu geben, wäre es im Moment nicht sinnvoll, wenn wir hier ein Totalverbot beschliessen würden. Die Schweiz konnte nach unserer letzten Kommissionssitzung bei der Tagung des Oslo-Prozesses in Neuseeland wieder wichtige Punkte einbringen, was auch Länder wie Deutschland dazu gebracht hat, eine gemeinsame Erklärung zu unterschreiben. Der Oslo-Prozess wird dieses Jahr zu Ende gehen, die Verhandlungen in Genf werden voraussichtlich noch länger dauern.
Die Schweiz setzt sich für das humanitäre Völkerrecht ein, sie sucht einen Ausgleich zwischen militärischer Notwendigkeit und humanitären Anliegen. Die Diskussion in der Kommission hat gezeigt, dass man die Verhandlungsposition der Schweiz nicht schwächen will und dass mit der angenommenen Motion eine gute Ausgangslage vorhanden ist.
Mit 15 zu 8 Stimmen hat die Kommission entschieden, der parlamentarischen Initiative Dupraz keine Folge zu geben. Einem Antrag Widmer, der hier als Minderheitsantrag vorliegt, wurde nicht stattgegeben.