Schwaller Urs · Ständerat · 2008-03-04
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-04
Wortprotokoll
Die vom Nationalrat in der Wintersession mit 157 zu 16 Stimmen verabschiedete Vorlage enthält die wesentlichen Elemente der vom Ständerat in der Sommersession verabschiedeten Vorlage mit dem Ziel einer regelmässigen Überprüfung der Medikamentenpreise in der Schweiz. Das soll mit folgenden Massnahmen erreicht werden: erstens regelmässige Preisüberprüfung alle drei Jahre; zweitens sofortige Preisüberprüfung, wenn der Indikationsbereich eines Medikaments erweitert wird; und drittens Regelung der Vergütung bei Off-Label-Anwendung eines Medikaments. Daneben übernimmt die Vorlage die Regelungen zur Prüfung der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit - wie sie heute auf Verordnungsstufe bereits näher konkretisiert sind - auf Gesetzesstufe. Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit erfolgt aufgrund des Vergleichs mit anderen Arzneimitteln sowie der Preisgestaltung in wirtschaftlich vergleichbaren Ländern.
Der Nationalrat hat sich materiell an den Beschlüssen des Ständerates orientiert, den Text aber entsprechend den bereits etablierten WZW-Kriterien angepasst und auch entschlackt. Offen ist heute Morgen nur noch die Differenz in Artikel 52a1 Absatz 3. Der Nationalrat sieht hier folgende Fassung vor: "Arzneimittel gelten als wirtschaftlich im Sinne von preisgünstig, wenn sie die indizierte Heilwirkung mit möglichst geringem finanziellen Aufwand gewährleisten. Bei Originalpräparaten werden ausserdem die Kosten für Forschung und Entwicklung angemessen berücksichtigt." Die Formulierung des Nationalrates ist nach Meinung der SGK verwirrlich: Einerseits wird "preisgünstig" als das Erreichen der indizierten Heilwirkung mit möglichst geringem Aufwand definiert. Andererseits wird im gleichen Zusammenhang bei der Definition von "preisgünstig" auch noch die Verknüpfung gemacht, dass die Kosten der Forschung und Entwicklung angemessen zu berücksichtigen seien.
Hierzu ist Folgendes zu sagen: Nach Artikel 65 Absatz 4 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) sind bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Originalpräparates die Kosten für Forschung und Entwicklung angemessen zu berücksichtigen. Zur Abgeltung dieser Kosten wird im Preis ein Innovationszuschlag berücksichtigt, wenn das verwendungsfertige Arzneimittel in der medizinischen Behandlung einen Fortschritt bedeutet; dies gemäss Fassung KVV vom 26. Juni 2002. Der zweite Teil der Forderung des Nationalrates ist somit erfüllt und braucht nicht noch einmal statuiert zu werden.
Was den ersten Teil der nationalrätlichen Formulierung von Absatz 3 anbelangt, so ist darauf hinzuweisen, dass wir bereits heute in Artikel 43 Absatz 6 KVG folgende Regelung haben: "Die Vertragspartner und die zuständigen Behörden achten darauf, dass eine qualitativ hochstehende und zweckmässige gesundheitliche Versorgung zu möglichst günstigen Kosten erreicht wird."
Zu den zuständigen Behörden gehört auch das Bundesamt für Gesundheit. Das Bundesamt für Gesundheit und nicht der Bundesrat setzt die Preise für die einzelnen Medikamente fest. Der Bundesrat ist für das Preisregelungssystem zuständig. Er stellt die Grundsätze für eine wirtschaftliche Bemessung, für eine sachgerechte Struktur der Tarife auf und sorgt auch für die Koordination mit den Tarifordnungen der anderen Sozialversicherungen.
Dies wird nun - und damit komme ich zum Schluss - in der Formulierung unserer SGK ausgedrückt. Klar ist zudem, dass wir mit dem Begriff "Arzneimittelversorgung" nun nicht dem Bundesrat noch einen zusätzlichen Versorgungsauftrag erteilen wollen. Es geht letztlich darum, dass der Bundesrat in seinem heutigen Kompetenzbereich dafür verantwortlich ist, dass Medikamente in die Spezialitätenliste aufgenommen werden, deren Kosten und Nutzen möglichst gut aufeinander abgestimmt sind.
Die Formulierung unserer SGK in Absatz 3 wurde mit 7 zu 2 Stimmen beschlossen. Bei der Streichung in Artikel 52 stimmt die Kommission dem Beschluss des Nationalrates zu; dieser Beschluss erfolgte einstimmig.
In diesem Sinne lade ich Sie ein, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen.