Germann Hannes · Ständerat · 2008-03-04
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-04
Wortprotokoll
Ich brauche mich hier nicht als Lobbyist zu outen: Ich vertrete einfach das, was ich für richtig anschaue. Ich bin auch nicht Mitglied der Kommission.
Der von der Kommission beantragte neue Absatz 3, "Der Bundesrat sorgt für eine preisgünstige Arzneimittelversorgung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung", enthält den diffusen Begriff "preisgünstig". Im Gegensatz zum Beschluss des Nationalrates definiert er ihn jedoch nicht. Im Zusammenhang mit Originalmedikamenten wurde dieser Begriff bisher weder im Gesetz noch in den Verordnungen verwendet. Die Wirtschaftlichkeit von Medikamenten ist immer eine Frage von Nutzen und Kosten; darauf haben zum Teil auch meine Vorredner hingewiesen. Medikamente können preisgünstig sein, das heisst billig, und dennoch nicht wirtschaftlich. Die Formulierung des Nationalrates ist diesbezüglich wesentlich klarer und basiert auf dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, wie er sich in Artikel 32 des Krankenversicherungsgesetzes findet; zudem besteht das geltende Verordnungsrecht seit eh und je. Dort heisst es, dass bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit neuer Originalpräparate, d. h. innovativer Arzneimittel mit einem therapeutischen Mehrwert, die Kosten für Forschung und Entwicklung angemessen zu berücksichtigen seien. Aufgrund der vom Ständerat angestrebten und vom Nationalrat klar bestätigten Absicht, die zentralen Rahmenbedingungen für die Arzneimittelvergütung im Gesetz zu regeln, ist konsequenterweise auch dieser Grundsatz im KVG zu verankern.
Dass dieser Grundsatz schon heute zurückhaltend angewandt wird, zeigt sich darin, dass gemäss den Angaben des Bundesamtes für Gesundheit 75 der neuen Medikamente in der Schweiz zu einem günstigeren Preis eingeführt werden als im vergleichbaren Ausland. Man kann sich fragen, ob dies für den Forschungsstandort gut ist. Sicher aber ist es ein falsches Signal für den Pharmastandort, wenn man den Verweis auf die Forschung und Entwicklung streicht und im Gesetz nur noch das Ziel der Preisgünstigkeit hervorhebt: billig um jeden Preis. Ich hätte fast gesagt, "Geiz ist geil" gelte nun auch im Medikamenten- und Gesundheitsbereich.
Wollen wir in der Schweiz unseren Patienten wirklich nur noch eine Billigmedizin zukommen lassen? Ich meine, dass der Beschluss des Nationalrates hier eine bessere Balance herstellt zwischen der regelmässigen Überprüfung auch patentgeschützter Medikamente und dem Ziel einer innovativen und qualitativ hochwertigen Versorgung. Darum muss es gehen.
Aus diesem Grund ersuche ich Sie, dem Antrag Schweiger zu folgen bzw. sich der klaren Mehrheit des Nationalrates anzuschliessen und diese Differenz zu bereinigen.