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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2008-03-04

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-04

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir eine Bemerkung zur Aussage, dass der Antrag der Kommission sozusagen in letzter Minute in die Kommission gekommen sei. Ich bin zwar nicht Mitglied der Kommission, aber ich war zufällig Ersatzmitglied in jener Sitzung, als unsere SGK zum ersten Mal über diesen Absatz diskutierte. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass in der Fahne auf Seite 2 genau der Absatz, der jetzt wieder zur Diskussion steht, bereits eingefügt worden war. Ich kann Ihnen versichern, dass unsere SGK damals auf Seite 2 der Fahne in Absatz 1ter von Artikel 52 folgenden Satz bereits eingefügt hatte: "Er sorgt für eine preisgünstige Arzneimittelversorgung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung." Der Satz wurde von unserem Rat bereits gutgeheissen und war auch intensiv diskutiert worden. Wahrscheinlich habe ich damals meine Kollegin Anita Fetz in der SGK ersetzt. Deshalb hat sie das nicht wissen können.

Ich wollte Ihnen einfach sagen, dass wir diesen Absatz sehr wohl und sehr gründlich diskutiert haben. Er ist in keiner Art und Weise in letzter Minute hineingekommen, sondern unser Rat hat ihn im Gegenteil während der letzten Beratung bereits mit einer satten Mehrheit gutgeheissen. Ich sage dies, damit das geklärt ist und nicht der Eindruck erweckt wird, unsere SGK hätte ihn in letzter Minute eingefügt; offenbar ist das Herrn Gutzwiller so vorgekommen.

Eine Bemerkung zum zweiten Satz gemäss Antrag Schweiger beziehungsweise der nationalrätlichen Fassung: Man will bei Originalpräparaten die Kosten für Forschung und Entwicklung angemessen berücksichtigen. Das tönt sympathisch; dafür bin ich auch. Ich glaube, dass diese Kosten in den Mechanismen der Preisfestsetzung tatsächlich einfliessen sollen. Was hingegen bei der Preisfestsetzung am meisten interessiert, ist das Resultat, also die Frage, ob das Produkt einen echten Mehrwert gebracht hat. Das ist bereits festgelegt. Es gibt einen Innovationszuschlag. Jedes Medikament, das einen therapeutischen Mehrwert erbringt - selbstverständlich aufgrund von Forschung und Entwicklung -, hat dann auch einen entsprechend höheren Preis. Das ist bereits festgelegt.

Wenn aber ein Produkt selbst nach hohen Forschungs- und Entwicklungskosten keinen therapeutischen Mehrwert bringt, sehe ich nicht ein, weshalb dann bei der Preisfestsetzung einfach diese Inputkosten zusätzlich berücksichtigt werden, obwohl das Resultat keinen therapeutischen Mehrwert gebracht hat. Ich muss Sie einfach fragen: Weshalb sollte man für Medikamente eines Unternehmens, das sehr hohe Forschungs- und Entwicklungskosten hat, aber keine Produkte hervorbringt, die einen therapeutischen Mehrwert haben, einen höheren Preis festsetzen?

Ich bitte Sie deshalb, diesen Innovationszuschlag selbstverständlich auch in Zukunft zu berücksichtigen, wie wir das bisher getan haben - das gibt es, das ist bereits im Gesetz festgelegt. Hingegen können Sie niemandem erklären, weshalb zusätzlich einfach die Inputkosten bei der Preisfestsetzung berücksichtigt werden, ohne Rücksicht auf das effektive Resultat.

Ich bitte Sie deshalb, bei der wohlüberlegten, gründlich diskutierten und von unserem Rat bereits einmal beschlossenen Fassung der Kommission zu bleiben und den Antrag Schweiger abzulehnen.