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Schweiger Rolf · Ständerat · 2008-03-04

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-04

Wortprotokoll

Einleitend doch eine Bemerkung: Ich rauche. Die Intensität meines Rauchens ist intensiver als diejenige eines Genussrauchers. Es war für mich emotional beeindruckend, diese Debatte als Mitglied einer kleinen Minderheit zu erleben. Es war für mich emotional nicht einfach, in einzelnen Voten an den Rand des Bereiches des Unverantwortlichen, des Schädigers der eigenen Familie, der eigenen Kinder, an den Rand des Bereiches des moralisch Minderwertigen gedrückt worden zu sein.

Es mag Sie überrascht haben, dass ich im Rahmen des Eintretens nicht gesprochen habe. Diese Emotionalität war vielleicht der Grund dafür. Es liegt mir mehr, über Sachen zu reden, die rational für mich fassbar und für mich auch mit einer gewissen Distanz beurteilbar sind. In diesem Sinne begründe ich meinen Antrag.

Der erste Grund ist ein juristischer. Diejenigen von Ihnen, die Juristen sind, wissen, dass es im Recht verschiedentlich vorkommt, dass man von "möglich" oder "unmöglich" spricht. Es kommt auch verschiedentlich vor, dass man von "unstatthaft", "zumutbar" und "unzumutbar" spricht. Ich erkläre dies am Beispiel des Obligationenrechtes. Ein Vertrag muss z. B. dann nicht erfüllt werden, wenn seine Erfüllung unmöglich geworden ist. An die Voraussetzung des Begriffes "Unmöglichkeit" werden enorm hohe Ansprüche gestellt, indem dort die duale Logik - entweder ist etwas möglich oder etwas unmöglich - nahezu radikal durchgezogen ist. Im Bereich "statthaft" sowie im Bereich "zumutbar" und "unzumutbar" kommt eine subjektive, das Verhältnismässigkeitsprinzip berücksichtigende Wertung hinein. Ich finde es nicht ehrlich, dass man einen Artikel formuliert, in dem man die Anforderungen so hochschraubt, dass sie faktisch nie erreichbar sein werden. Wenn eine Bestimmung geschaffen wird, wonach es unmöglich sein muss, dass bei diesen Raucherbetrieben etwas anderes auch geschehen kann, heisst dies faktisch, dass es keine Raucherbetriebe geben kann. Wer das will, kann das wollen, aber den Umweg über eine juristische Konstruktion zu machen, die faktisch zum Gleichen führt, ist meines Erachtens nicht ehrlich.

Der Bereich des Zumutbaren und des Unzumutbaren bringt dann das hinein, was im öffentlichen Recht gleichsam ein Fundament ist, nämlich die Frage nach der Verhältnismässigkeit. Auch dann, wenn etwas technisch, finanziell usw. möglich ist, kann sich die Frage stellen, ob die Zumutbarkeit auch dann bejaht werden kann, wenn man an sich davon absehen könnte, es zu machen. Ich glaube, es wäre völlig falsch, diese Relativierung des Möglichen nicht zu machen. Das Verhältnismässigkeitsprinzip muss auch da spielen. Nun kann man sagen, das sei eine semantische Angelegenheit. Wir haben aber eine Situation mit zwei Kammern: Wenn die eine Kammer sagt, es müsse unmöglich oder unzumutbar sein, die andere Kammer aber die Zumutbarkeit streicht, wird damit eine rechtlich relevante Aussage gemacht. Mit anderen Worten: Das Erfordernis der Unmöglichkeit stellt eine grössere Anforderung dar. Das zum Rechtlichen.

Nun aber auch zum Faktischen: Obwohl man das von mir vielleicht weniger erwartet, halte ich mich relativ viel im ländlichen Raum auf. Im ländlichen Raum, in Tälern, abgelegen von Ortschaften finden sich sehr viele kleinere Gastbetriebe, neu auch Besenbeizen, bei denen es zwar überall möglich wäre, eine gewisse Abtrennung vorzunehmen. Das muss aber von der Sache her als so unrealistisch beurteilt werden, dass sie gar nicht gemacht wird. Nun kann man sich die Frage stellen, ob es nicht gerade für diese Lokale im ländlichen Raum wünschbar wäre, Raucherbeizen zu sein. Wenn wir faktisch sehen, dass sich dort in den Tälern nach Feierabend Landwirte mit Stumpen, Pfeifen oder was weiss ich aufhalten, kann man sich die Frage stellen, ob man dies wirklich verbieten soll. Darum glaube ich, dass zumindest hier eine gewisse Ausnahme gemacht werden kann. Andernfalls wären in diesen ländlichen Räumen Sitten und Gebräuche, die seit Jahrhunderten bestehen, in dieser Art nicht mehr vorhanden.

Selbstverständlich ist dieser Verlust nicht überzubewerten, aber trotzdem meine ich, dass es in Abwägung aller Gegebenheiten richtig wäre, hier dem Nationalrat zu folgen. Es ist praktikabel.