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Schwaller Urs · Ständerat · 2008-03-04

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-04

Wortprotokoll

Es geht hier um die einleitend erwähnte Verlängerung der Übergangsfrist für die kantonal registrierten Arzneimittel. Die heutige Regelung ist nur noch bis Ende 2008 gültig. Wir verlängern sie nun bis 2011 mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zwei Jahre, und wir haben daher auch unter Ziffer II Absatz 2 den entsprechenden Verweis, dass dieser Teil des Gesetzes am 1. Januar 2009 in Kraft tritt, um für diese ausserrhodischen Präparate keine Lücke entstehen zu lassen.

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