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Frick Bruno · Ständerat · 2008-03-05

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-05

Wortprotokoll

Ich danke Herrn Bundesrat Merz für diese Zusatzbemerkung. Ich teile seine Auffassung zu hundert Prozent. Die SRO haben keine öffentlich-rechtliche Stellung. Sie sind privatrechtliche Organisationen und arbeiten privatrechtlich. Die Vollzugsbestimmungen sind selbstverständlich durch den Bundesrat oder, delegiert, durch die Finma zu regeln. Im Rahmen der allgemeinen Aufsicht sind primär die SRO für die Finanzintermediäre zuständig. Nur dort, wo sie nicht handeln, wird die Finma tätig. Das ist die Regelung von Artikel 16 für die Aufsicht.

Mit meinem Antrag will ich nichts anderes als klarstellen, dass diese Spezialnorm von Artikel 16, so, wie sie heute geregelt ist, mit der neuen Kompetenzdelegationsmöglichkeit im Rahmen der Vollzugsbestimmungen bestehen bleibt. Insofern treffe ich mich in der Interpretation des Gesetzes hundertprozentig mit Herrn Bundesrat Merz. Darum glaube ich, dass es richtig ist, wenn wir diese Erklärung einfügen. Sie regelt nur, dass die Spezialnorm von Artikel 16 weiterhin bestehen bleibt und durch Artikel 41 Absatz 2 nicht tangiert respektive ausgehebelt wird.