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Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2000-11-30

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-11-30

Wortprotokoll

Herr Stahl hat vorhin etwas zur Aufgabenteilung zwischen Ärzten und Apotheken gesagt; ich sage etwas zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in diesem Lande: Die Betriebsbewilligung für eine Apotheke oder auch eine Drogerie ist klar in der Kompetenz der Kantone, beim Versandhandel hingegen geht es um ein nationales Geschäft. Deshalb ist hier eine Bewilligung durch den Bundesrat richtig. Es ist erwähnt worden: In allen europäischen Staaten - es gibt die Ausnahme Holland - existiert ein absolutes Versandhandelsverbot. Das sind nationale Fragen; gerade kürzlich hat ein deutsches Gerichtsurteil festgehalten, dass holländische Apotheken in Deutschland nichts zu suchen haben.

Wir sind ja nun beim Differenzbereinigungsverfahren, und da ist schon sehr viel gesagt worden. Eines aber ist absehbar: Wenn wir Entwicklungstendenzen erleben, nach denen der Versandhandel so genutzt wird, dass wir und dann besonders der Patient nicht mehr wissen, aus welcher "Pillenfütterungsquelle" ihm die Medikamente unaufgefordert zugeteilt oder zugestellt werden, dann versuchen wir hier doch wenigstens eine Ordnungsschiene zu legen; diese Ordnungsschiene heisst Bundesrecht.

Die Mehrheit der CVP-Fraktion ist aus diesem Grund für den Antrag der Minderheit Meyer Thérèse. Damit können wir auf Bundesebene einheitliche Kriterien für national aktiv werdende Apotheken aufstellen und Bewilligungen erteilen. Sicher: Die Lösung des Ständerates geht auch; in diesem Fall kommt der Bundesrat aber nicht darum herum, mit Verordnungsrecht recht ausführlich zu steuern. Geben wir dem Bund doch direkt die Kompetenz, denn dies entspricht einer klaren Abgrenzung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit Meyer Thérèse zuzustimmen.