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Schweiger Rolf · Ständerat · 2008-03-05

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-05

Wortprotokoll

Sie mögen auch mir gestatten, dass ich ganz allgemeine Ausführungen mache, weil die Begründung des Minderheitsantrages nur im Zusammenhang mit dem Ganzen besteht. Es ist einleitend festzustellen, dass wir in der Schweiz im internationalen Vergleich - noch - eine massvolle Besteuerung haben. In dieser Situation stellt sich immer die Frage, ob diese massvolle Besteuerung Ursache dafür ist, dass wir auch einen hohen staatlichen Standard haben, oder ob genau das Gegenteil der Fall ist: tiefe Steuern gleich tiefe Standards des Staates.

Ich habe mir einmal die Mühe genommen, internationale Vergleiche anzustellen, wie sich Staaten bezüglich ihrer staatlichen Attraktivität als Staat überhaupt präsentieren. Es gibt einen Massstab, der es ermöglicht, unsere staatlichen Leistungen mit denjenigen anderer Länder zu vergleichen. Der wohl aussagekräftigste Massstab ist jener, der die Leistungen misst, welche der Staat unter dem Aspekt der sozialen Sicherheit erbringt. Bei diesen Abklärungen bin ich auf eine Statistik des Bundesamtes für Statistik gestossen, bei der Folgendes gerechnet wurde: Man hat sich gefragt, wie viel ein Staat pro Person für die soziale Sicherheit ausgibt. Und um nicht eine rein theoretische Aufreihung von Zahlen zu erhalten, hat man dafür denjenigen Vergleich genommen, der wohl am aussagekräftigsten ist, nämlich jenen der Kaufkraft.

Dabei hat sich nun Folgendes ergeben: Wenn wir Europa, und zwar das gesamte Europa, betrachten, sehen wir, dass der Ölstaat Norwegen derjenige Staat ist, der für die soziale Sicherheit pro Person am meisten auslegt, die entsprechende Zahl ist 9525 Kaufkrafteinheiten. Bereits an zweiter Stelle folgt die Schweiz. Die Schweiz gibt also in Europa am zweitmeisten Geld pro Person für die soziale Sicherheit aus. Das heisst beispielsweise, dass sich unsere Betagten, unsere Invaliden, unsere Kranken und unsere Arbeitslosen kaufkraftmässig mehr erlauben können als jene aus Ländern - Sie werden staunen -, denen man einen hohen Sozialstatus nachsagt, wie beispielsweise Deutschland oder Schweden. In der Schweiz ist die Ausgabenmöglichkeit pro Person um 5 Prozent höher als in Schweden und um 15 Prozent höher als in Deutschland. Wir sehen also, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit die milde Besteuerung, die wir in der Schweiz noch haben, Ursache auch dafür ist, dass wir uns in staatlicher Hinsicht bedeutend mehr leisten können als Staaten, die auf einem hohen Steuerniveau sind.

Bei dieser Ausgangslage stellt sich nun folgende Frage: Bewirken Steuersenkungen eine Beeinträchtigung dessen, was wir haben, oder ist das genaue Gegenteil der Fall? Herr Germann hat Ausführungen dazu gemacht und Ihnen Zahlen geliefert, die besagen, dass die vielfach in der politischen Öffentlichkeit geäusserte Auffassung, Steuersenkungen bewirkten Mindereinnahmen für den Staat, auf den ersten Blick charmant richtig tönt. Denn eine reine Rechenoperation besagt, wenn der Zahlende weniger bezahle, ergebe dies beim Staat weniger Geld. Bei den Steuern und insbesondere bei den Unternehmenssteuern ist es nicht so. Mathematisch kann ich Ihnen das nicht belegen. Es kann hingegen gesagt werden, dass alle Erfahrungen der letzten zehn bis fünfzehn Jahre gezeigt haben, dass gescheite Steuersenkungen im Bereich der Unternehmen letztlich mehr Einnahmen für den Staat bedeuten; in Europa hat man davon massiv Gebrauch gemacht. Herr Germann hat die Zahlen genannt, wie europäisch und weltweit gesehen die Steuersätze für Unternehmen gesunken sind.

Was hat das nun bewirkt? Es hat bewirkt, dass in all jenen Staaten, in denen geschickte Steuersenkungen für Unternehmen gemacht wurden, die Steuereinnahmen gestiegen sind; nicht nur in den jeweiligen Währungen, sondern beispielsweise bezogen auf das BIP. Es liegen mir Unterlagen vor, die besagen, dass in der Schweiz trotz sinkender Steuersätze die Einnahmen in den Jahren zwischen 1990 und 2005 bezogen auf das BIP - also eine sehr reale Grösse - von 2 um etwa 0,5 auf 2,5 Prozent gestiegen sind. Wir haben also, gemessen am BIP, fast 25 Prozent mehr Steuereinnahmen als noch vor fünfzehn Jahren.

Das ist ein erstes Indiz dafür, dass wir Steuersenkungen im Unternehmenssteuerbereich als richtig beurteilen müssen und dass diese für den Staat nicht nachteilig sind. Bedeutend gewichtiger aber wird das Ganze, wenn wir uns in den internationalen Raum einbetten. Ich behaupte, dass die Schweiz heute einen der kompetentesten Staaten im Wirtschaftsgeschehen der Welt darstellt. Wir haben es verstanden, uns in der Welt zu integrieren. Um nur eine Zahl zu [PAGE 53] nennen: Das BIP wird im Umfang eines Drittels überhaupt erst aus Leistungen internationaler Konzerne generiert.

Im internationalen Wirtschaftsgeschehen spielen Steuern eine Rolle. Es wäre völlig falsch zu sagen, dass es allein Steuern sind, die die internationale Qualifikation ausmachen. Aber sie gehören eben auch dazu. Wollen wir im internationalen Wirtschaftsgeschehen mithalten, müssen wir in Bezug auf die international drastisch gewordene Tendenz, bei der Unternehmensbesteuerung moderater zu werden, mitmachen. Gerade weil unsere Wirtschaft so stark vom internationalen Geschäft abhängig ist, wäre es verheerend, das Mitmachen im internationalen Steuerwettbewerb zu vernachlässigen. Deshalb glaube ich, dass - unabhängig von der politischen Gesinnung - an sich alle einsehen müssen, dass Steuersenkungen eine Win-win-Situation für alle bedeuten. Lassen Sie mich das nicht anhand eines Beispiels, sondern anhand eines bestimmten Sachverhaltes erklären: Konzerngesellschaften sind heute auf der ganzen Welt mit Niederlassungen vertreten. Konzerne können, ohne dass sie die Standorte als solche aufgeben, durch die Organisation ihrer Geschäftstätigkeit bewirken, dass gewinnträchtige Geschäfte von einem Ort an einen anderen verlagert werden und dass damit auch Gewinne an anderen Orten anfallen, wenn die steuerlichen Regelungen eine solche Verlagerung attraktiv machen. Und es sind gewaltige Summen, die auf diese Weise verlagert werden.

Wir haben es in diesem Wettbewerb bisher gut gemacht. Machen wir es doch auch weiterhin so.

Ich appelliere wirklich an alle, diese Zusammenhänge nicht nur selbst zu erkennen, sondern sie auch in die Öffentlichkeit zu tragen. Für die Öffentlichkeit ist die Gleichung "Tiefe Steuern, weniger Einnahmen, weniger Leistungen für uns" allzeit präsent. Sie ist in dieser Absolutheit aber falsch.

Ich sage nicht, dass sich die Senkung der Steuern allein auf den Unternehmensbereich zu beziehen habe - dort ist es am wichtigsten. Sie kann und soll auch in anderen Bereichen stattfinden. Auf den Unternehmenssteuerbereich bezogen nur zwei Sachen:

1. Unsere steuerliche Top-Position ist identisch mit unserer wirtschaftlichen Top-Position in der Welt.

2. Eine eher binnenwirtschaftliche Aussage: Gewinne von heute sind die Investitionen von morgen, und die Investitionen von morgen sind die Arbeitsplätze von übermorgen.

Nun zu meinem Minderheitsantrag: Die internationale Betrachtung lehrt uns auch, dass die Flexibilisierung eben auch bezüglich der Steuerberechnung - nicht der Sätze, sondern der Grundlagen - spielt. Wenn wir dem Bundesrat diesen Auftrag geben, ist es nicht die Meinung, dass er im Bereich der Flexibilisierung der Steuern irgendetwas - was auch immer er theoretisch gut finden könnte - machen soll. Selbstverständlich muss es in das eingebunden sein, was international gilt. Selbstverständlich ist Rücksicht auf die EU zu nehmen. Aber auch die EU wird anerkennen müssen, dass ein Ausscheren bezüglich des Bereichs der flexiblen Steuern für sie nicht gut ist. Es sind heute verschiedenenorts Bestrebungen im Gange - auch in diesem Bereich, insbesondere im Bereich der Besteuerung der Holdings -, innerhalb von Konzernen Erleichterungen zu schaffen. Wir müssen auch da dabeibleiben, mit Mass und unter Einbezug dessen, was international gilt.

Deshalb beantrage ich Ihnen, die Motion, welche im Nationalrat von der FDP-Fraktion eingereicht wurde, integral erheblich zu erklären. Sie ist zum Nutzen unseres Landes.