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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2008-03-05

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-05

Wortprotokoll

Nachdem unser Rat dieses Geschäft am 4. Oktober 2007 als Erstrat im Sinne des Bundesrates verabschiedet hat, ist uns der Nationalrat am 19. Dezember 2007 weitgehend gefolgt. In zwei Punkten gibt es aber noch Bereinigungsbedarf. Die erste Differenz betrifft Artikel 181a Absatz 4 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und die gleichlautende Bestimmung in Artikel 57a Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG). Ich beantrage Ihnen, Herr Präsident, dass wir diese beiden Artikel gleichzeitig beraten.

In der Botschaft vom 18. Oktober 2006 schlug der Bundesrat vor, dass auch ausgeschiedene Organmitglieder und ausgeschiedene Vertreter einer juristischen Person Selbstanzeige einlegen könnten. Konsequenz dieser Selbstanzeige ist, dass diese Personen straffrei bleiben und ihre Solidarhaftung entfällt. Nicht von der Straf- und Haftungsbefreiung profitieren konnten somit die juristischen Personen selber und die noch eingetragenen Organe und Vertreter einer juristischen Person. Im Nationalrat wurde dann der Antrag gestellt, dass die Wirkungen der Selbstanzeige ausgeschiedener Organmitglieder und Vertreter juristischer Personen auch auf die noch eingetragenen Mitglieder und Vertreter juristischer Personen ausgedehnt werden sollten. Man befürchtete nämlich, dass es zu mutwilligen Denunziationen ausgeschiedener Organmitglieder und Vertreter juristischer Personen kommen könnte. Nach Prüfung dieses Antrages kam das Finanzdepartement zum Schluss, dass der Antrag zu unterstützen sei. [PAGE 41]

Am 5. Januar 2008 hat Ihre Kommission dem Nationalrat in diesem Punkt ohne Gegenantrag zugestimmt.

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