Leuenberger Ernst · Ständerat · 2008-03-11
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-11
Wortprotokoll
Als Nichtjurist und deshalb vermutlich als "Nichtdrauskommender" erlaube ich mir doch eine Frage: Im geltenden Recht sind drei Tage vorgesehen. Wenn man das schon beibehalten will, wäre es nützlich und hilfreich, wenn hier dargestellt würde, dass diese sehr kurze Frist im geltenden Recht kein Problem dargestellt hat.
Als Bürger ist für mich eine Dreitagefrist sehr, sehr kurz. Ich war glücklicherweise noch nie Flüchtling; das ist mir erspart geblieben. Aber wenn ich mir vorstelle, dass man drei Tage Zeit hat - vielleicht muss man noch jemanden aufsuchen, der einem erklärt, worum es überhaupt geht, rein sprachlich vielleicht, dies auch angesichts des vorhergehenden Entscheides -, denke ich, es wäre sehr dienlich, wenn zur Beruhigung der Situation hier dargestellt werden könnte, dass die Dreitagefrist bisher im Prinzip keine Probleme verursacht hat. Ich gebe zu: Gefühlsmässig wäre mir als Mitglied einer gesetzgebenden Behörde wohler, wenn man eine Zehntagefrist einschalten würde. Ich bin gespannt auf die Auskünfte, die dazu erteilt werden.