Schweiger Rolf · Ständerat · 2008-03-12
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-12
Wortprotokoll
Es tut mir furchtbar leid, das Wort auch noch ergreifen zu müssen, aber es ist wichtig, dass eine Frage eines Juristen bezüglich der Auslegung einem anderen Juristen gestellt wird.
Stellen Sie sich zum Beispiel folgende Situation vor: Auch in Italien ist innerorts die Geschwindigkeit auf 50 Stundenkilometer beschränkt, wie bei uns in der Schweiz. Wenn ich am Sonntagmorgen von Rom auf der Ausfallstrasse gegen Ostia fahre, dann ist die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit der Fahrzeuge irgendwo zwischen 100 und 150 Stundenkilometern. Wenn ich 50 Stundenkilometer fahren würde, wäre ich ein Verkehrshindernis - das gilt nicht überall in den Städten in Italien, aber in gewissen Situationen. Gesetzt den Fall, es würde nun eine Kontrolle durchgeführt und ich würde mit mehr als 80 Stundenkilometern fahren, wäre das also das, was in der Schweiz als schwerer Fall gilt. Das wären die besonderen Gegebenheiten, die zu würdigen wären: Der Schweiger fuhr von Rom nach Ostia, und er fuhr genau gleich wie alle anderen, und per Zufall haben die italienischen Polizisten eine Kontrolle gemacht; dabei weiss man genau, dass der Schweiger in der Schweiz innerorts nie über 50 fährt. (Heiterkeit)
Würde das dann irgendwie gewürdigt? Das ist die Frage, die mich beschäftigt. Im Regelfall ist das, was der Bundesrat vorgeschlagen hat, richtig, aber bezüglich solcher Ausnahmesituationen hat die Fassung des Nationalrates etwas für sich. Darum wäre eine klärende Aussage wünschbar.